Führerscheinprüfungen
für Einsatzfahrzeuge bis 7,5t organisationsintern möglich
"Was lange währt, wird endlich gut: Die
Bundesregierung schlägt mit der Anfang April beschlossenen Änderung zum
Straßenverkehrsgesetz einen leichteren und unbürokratischeren Weg zum
Absolvieren des Feuerwehrführerscheins ein. Das war ein längst überfälliger
Schritt zur Unterstützung der Menschen, die ehrenamtlich für andere Leib und
Leben riskieren", begrüßt der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im
Europäischen Parlament, Werner Langen, die Entscheidung.
Seit der Umsetzung
der 2. EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1999, durften Inhaber eines
PKW-Führerscheins keine Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht mehr
steuern.
"Selbst die
kleineren Einsatzfahrzeuge überschreiten heute meist das Gewicht von 3,5t. Doch
der ehrenamtliche Nachwuchs bei den Feuerwehren, den Technischen Hilfsdiensten,
Rettungsdiensten oder des Katastrophenschutzes verfügt meist über den gängigen
PKW- Führerschein. Man darf hier nicht erwarten, dass die Menschen aus eigener
Tasche einen LKW-Führerschein bezahlen, um die technisch besonderen Fahrzeuge
lenken zu können", betont der CDU-Europaabgeordnete.
Eine frühere Änderung
des Gesetzes sollte bereits die Einsatzfähigkeit der Organisationen verbessern,
doch dem Gesetz mangelte es unter anderem an einer Anhängerregelung und schrieb
eine externe und damit teure Ausbildung vor. "Mit der heutigen Regelung
können die Helfer an den vorhandenen Einsatzfahrzeugen organisationsintern
ausgebildet und geprüft werden. Damit wurde ein einfaches und kostengünstiges
Verfahren geschaffen, das den jeweiligen Bedürfnissen vor Ort gerecht wird und
das Ehrenamt wieder attraktiver gemacht", unterstreicht Langen.
Das Gesetz sieht eine
spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der Hilfsdienste zum bundesweiten
Führen von Einsatzfahrzeugen vor. Neben Voraussetzungen wie des mindestens
zweijährigen Besitzes der Fahrerlaubnis der Klasse B genügt eine spezifische
Ausbildung auf Fahrzeugen von 4,75t beziehungsweise 7,5t.
Anhänger-Kombinationen, die dieses Gesamtgewicht nicht überschreiten, sind
ebenfalls in die Regelung eingeschlossen.
Das Gesetz wird im
Juni 2011 in Kraft treten. Dann sind die Landesregierungen gefordert,
entsprechende Rechtsvorschriften zu erlassen.
Für
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Dr. Werner Langen
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