Bilaterale
Investitionsabkommen sollen bestehen bleiben / Caspary und
Quisthoudt-Rowohl: Einzelfallprüfung würde zu
Rechtsunsicherheit führen
Bestehende
Investitionsabkommen zwischen einzelnen EU-Staaten und Ländern außerhalb
Europas bleiben weiter gültig. Dies setzte die EVP-Fraktion bei der heutigen
Abstimmung über die künftige Investitionspolitik der EU im
Außenhandelsausschuss des Europäischen Parlaments durch.
"Die
vertraglich festgelegten Bedingungen für deutsche Investoren im Ausland und
ausländische Niederlassungen innerhalb der EU dürfen nicht rückwirkend über
Bord geworfen werden", so der Sprecher der EVP-Fraktion im
Außenhandelsausschuss des Europäischen Parlaments, Daniel Caspary (CDU) und die
CDU-Europaabgeordnete Godelieve
Quisthoudt-Rowohl.
Ursprünglich
hatte die EU-Kommission in ihrem Verordnungsentwurf vorgesehen, dass alle
bestehenden Investitionsabkommen überprüft werden müssen. "Eine solche
Einzelfallprüfung würde eine enorme Rechtsunsicherheit für die betroffenen
Unternehmen bedeuten. Dies könnte in diesen heutigen Krisenzeiten die Bereitschaft
zu investieren noch verringern", warnten Caspary und Quisthoudt-Rowohl.
Nach
Ansicht des Ausschusses soll die EU-Kommission nun zwar überprüfen können, ob
die bestehenden Verträge EU-Recht achten. Eine allgemeine Neuzulassung ist aber
nicht zwingend notwendig. Die Kommission gibt an, dass die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union insgesamt mehr als 1,000 bilaterale Investitionsabkommen mit
Drittstaaten geschlossen haben. Dazu zählen unter anderem Garantien für
Investitionsbedingungen innerhalb der EU, oder für Investitionen europäischer
Unternehmen außerhalb Europas.
Für weitere
Informationen:
Büro Daniel
Caspary MdEP: Tel. +32 228 47978
Büro
Godelieve Quisthoudt-Rowohl MdEP: Tel.
+32 228 37338
EVP-Pressestelle, Lasse Böhm, Mobil +32 484 656 897