Peter Liese und Horst Schnellhardt (EVP/CDU): Künftig gesundheitsbezogene Angaben für Babymilch

06.04.2011

Babymilch mit
Omega-3-Zusatz darf beworben werden / Muttermilch beste Variante /
Europaparlament entscheidet für Milchzusatz DHA

Das Europäische Parlament hat heute einen Einspruch
einiger Abgeordneten zurückgewiesen, wonach Herstellern von Babymilch, die den
Milchzusatz DHA (Docosahexaensäure) verwenden, gesundheitsbezogene Werbung
untersagt werden soll. Künftig darf also der Omega-3 Fettsäure-Zusatz mit der
Angabe "trägt zu einer normalen Entwicklung der Netzhaut bei Säuglingen
bei" versehen werden. Der Umweltausschuss des Europaparlaments hatte vor
zwei Wochen mit knapper Mehrheit gegen diese Möglichkeit votiert.

"DHA ist
eine in der Muttermilch vorkommende Fettsäure, deren synthetische Variante
viele Hersteller von Babymilch zusetzen. Zahlreiche nationale und
internationale Empfehlungen sprechen sich übereinstimmend für den Zusatz der
Omega-3 Fettsäure aus, darunter auch die deutsche Gesellschaft für Kinder- und
Jugendmedizin. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat den
Gesundheitsanspruch dieses Zusatzes unabhängig geprüft und befürwortet",
sagten so die beiden CDU-Europaabgeordneten Peter Liese und Horst Schnellhardt.

"Aus
Sicht der Kinderheilkunde ist die Muttermilch die gesündeste Form der
Säuglingsnahrung, doch nicht alle Mütter können ihre Babys über den
normalerweise für das Kind benötigten Zeitraum stillen. Deshalb benötigen wir
Säuglingsnahrung, die der Muttermilch so ähnlich wie möglich ist. Wenn die
Hersteller in der Lage sind, dieses zu leisten, dann sollen sie
selbstverständlich auch damit werben dürfen, solange es wissenschaftlich belegt
ist. Im vorliegenden Fall ist das so und wird von zahlreichen unabhängigen
Studien bestätigt. Daher sehen wir keinen Grund, die Angabe zu verbieten",
so Liese, der Arzt ist und früher in einer Kinderklinik tätig war.

Die von den
Sozialdemokraten initiierte Entschließung behauptet, dass kein erwiesener
Nutzen einer Zugabe der Omega-3 Fettsäure vorliegt. "Bewertet man die
genannte Studie unvoreingenommen, belegt sie keineswegs eventuelle Nachteile
für die Kinder. Hinzu kommt, dass die Entschließung wesentliche Studien außer
Acht lässt. Die Ablehnung der Entschließung ist damit richtig", so Horst
Schnellhardt.

Für
weitere Informationen:

Dr. med. Peter Liese
MdEP, Tel.  +33 388 17 7981
Dr. med. vet. Horst
Schnellhardt MdEP, Tel. +33 388 17 7618
EVP-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel. +32 478 215372