Europäisches Parlament für EU-weite Regeln für Hermesbürgschaften
Exportkredite für Investitionen in Entwicklungsländern oder politisch instabilen Regionen sollen künftig EU-weit nach den gleichen Standards vergeben werden. Dafür hat sich heute das Europäische Parlament in erster Lesung ausgesprochen. In Deutschland fallen zum Beispiel sogenannte "Hermesbürgschaften" unter die künftigen EU-Leitlinien, denen nun noch der EU-Ministerrat zustimmen muss.
"Die europaweit einheitlichen EU-Leitlinien für Exportkredite verhindern Wettbewerbsnachteile für deutsche Firmen, indem alle EU-Länder die Kredite nach den gleichen Konditionen vergeben. Versteckte Exportsubventionen sind damit nicht mehr möglich", betonte der Sprecher der EVP-Fraktion im Außenhandelsausschuss des Europäischen Parlaments, Daniel Caspary (CDU).
Mit dem heutigen Votum sollen die von der OECD im "Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite" ausgearbeiteten Leitlinien in der gesamten EU zur Anwendung kommen. Sie sehen vor, dass Exportkredite innerhalb von bestimmten Fristen zurückgezahlt werden müssen. Direktkredite zu einem festen Zinssatz müssen dem jeweiligen kommerziellen Referenzzinssatz entsprechen. Werden diese Regeln nicht eingehalten, sollen die Tätigkeiten der Exportkreditagenturen als wettbewerbsverzerrende Subvention gelten.
Um Nachteile für europäische Investoren auf dem Weltmarkt zu vermeiden, fordert Caspary dabei, die OECD-Regeln nicht zu überbieten. "Die OECD-Leitlinien bieten klare Regeln, die von allen EU-Ländern angewandt werden müssen. Wir dürfen auf die Regeln der OECD aber nicht noch mehr Auflagen draufsatteln, damit europäische Investoren nicht gegenüber chinesischen oder amerikanischen Wettbewerbern Nachteile haben".
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