Monika Hohlmeier (EVP/CSU): Asylrecht: Linke Mehrheit will Missbrauchsmöglichkeiten

17.03.2011

Keine Ahndung bei
illegalem Abtauchen und Verweigerung der Mitarbeit / Ausweitung von Kosten und
Bürokratie / Abstimmung im EP-Innenausschuss

In der
heutigen Abstimmung über die neue Richtlinie zu EU-weiten Mindeststandards für
Asylverfahren stimmte eine Mehrheit von Sozialisten, Linken, Grünen und
Liberalen im Innenausschuss für die Auflösung eines praktikablen und
effizienten Asylsystems. "Die neuen Beschlüsse kommen einer Einladung zum
Asylmissbrauch gleich", sagte die Europaabgeordnete Monika Hohlmeier.
Gegen die Stimmen der EVP-Fraktion sollen künftig Asylbewerber illegal
abtauchen dürfen, ohne negative Konsequenzen für ihr Asylverfahren befürchten
zu müssen. Aus den Forderungen des Ausschusses ergäben sich zukünftig folgende
Konsequenzen:

  • Um
    sein Verfahren hinauszuziehen, muss der Asylbewerber bei negativer
    Entscheidung nur die Post nicht annehmen bzw. die Unterschrift auf der
    Empfangsbestätigung verweigern.
  • Bei
    der Würdigung von Beweisen sollen die Asylbehörden selbst bei erheblichen
    Zweifeln immer zugunsten des Asylbewerbers entscheiden.
  • Selbst
    wenn ein Asylbewerber aus einem völlig sicheren Herkunftsstaat kommt,
    soll  eine schnelle Abweisung nicht
    mehr möglich sein.
  • Nach
    6 Monaten Bearbeitungsdauer sollen nicht mehr die Asylbewerber dabei
    mithelfen müssen, Beweise für ihre Verfolgung zu erbringen, sondern der
    Staat, der sie aufnimmt (Beweislastumkehr).
  • Der
    Asylbewerber soll drei Mal einen unzulässigen Antrag stellen dürfen und
    jedes Mal Anspruch auf ein volles Verfahren haben. Sanktionen gegen ein
    derartiges Verhalten soll es nicht mehr geben.

"Dies
ist völlig unverantwortlich und stellt die Mitgliedsstaaten vor nicht lösbare
praktische Probleme. Zudem würden Verfahren verlängert und verteuert. Positiv
ist ein beschleunigtes Verfahren bei Terroristen oder Personen, die die
nationale Sicherheit gefährden, und bei offensichtlichen Täuschungsversuchen
sowie die fraktions-übergreifende Zustimmung zu konsequentem Schutz für Kinder
und anderer besonders schutzbedürftiger Personen wie etwa Schwangere oder
behinderte Menschen. Die EVP-Fraktion steht voll und ganz zu einem raschen und
konsequenten Schutz verfolgter Menschen. Das Asylrecht darf aber nicht als
Wunschkonzert für ein all-gemeines Recht auf Einwanderung missbraucht
werden", so Hohlmeier, die für die im April vorgesehene
Plenar-Abstimmung  entsprechende Anträge
einbringen wird.

Für
weitere Informationen:

Monika Hohlmeier
MdEP, Tel. +32 2 284 7191