Klaus-Heiner Lehne (EVP/CDU): Weg für EU-Patentgericht nun frei

08.03.2011

Europäischer Gerichtshof
gibt im Grundsatz grünes Licht / Kosten können gesenkt werden /
Künftig einheitlichere Rechtssprechung

Der Weg für
ein künftiges EU-Patentgericht ist frei. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat
heute sein Gutachten zur Vereinbarkeit des geplanten Übereinkommens über das
Gericht für europäische Patente und Gemeinschaftspatente
("Patent-Gericht") vorgelegt. Demnach sind nur wenige Modifikationen
notwendig, bevor ein einheitliches Patentgerichtsverfahren in Europa verwendet
werden kann. "Wir brauchen das Patent-Gericht, damit Gerichtsverfahren
gebündelt, Kosten gesenkt und die Patent-Rechtsprechung in der EU vereinheitlicht
werden", sagte der Vorsitzende des für Patentfragen zuständigen
Rechtsausschusses des Europaparlaments, Klaus-Heiner Lehne (CDU).

Die  Mitgliedstaaten hatten dem EuGH eine lange
Liste an Bedenken gegen ein künftiges EU-Patentgericht vorgelegt. Die
Luxemburger Richter hielten nur noch zwei Punkte für änderungswürdig. Sie sehen
zum einen die Gefahr, dass das neue Patent-Gerichtssystem das Vorlageverfahren
von den EuGH nicht berücksichtigt. Zum anderen fehlt den Richtern die
Möglichkeit, dass Betroffene bei Fehlentscheidungen des Patentgerichts
Schadensersatz einklagen können. "Ich bin zunächst einmal froh, dass der
EuGH Klarheit geschaffen hat und wir nun weiterarbeiten können. Die beiden
Kritikpunkte können aus der Welt geschafft werden", so Lehne.

"Ein
Schadensersatzverfahren gegen Fehlurteile kann in den bisherigen
Gerichtsentwurf aufgenommen werden. Und für die Frage des Vorlageverfahrens
kann man auf Überlegungen aus der Stellungnahme der Generalanwälte vom Juli
2010 zurückgreifen. Vorstellbar wäre zum Beispiel, die Kommission mit einem
Vorlagerecht auszustatten. Wichtig ist, dass wir uns nicht im
rechtsformalistischen Klein-Klein verlieren, sondern endlich das überlang
diskutierte einheitliche EU-Patent-System auf die Beine stellen", sagte
der CDU-Europaabgeordnete. Das Europäische Parlament muss dem zukünftigen
Übereinkommen zustimmen. Einen genauen Zeitplan gibt es noch nicht.

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