Peter Liese (EVP/CDU): Neuartige Lebensmittel: Klonfleisch ist Sprengsatz

25.02.2011

Europaparlament
gegen Zulassung / Rat und Kommission nicht kompromissbereit /
Vermittlungsverfahren könnte scheitern

Das
Europaparlament stemmt sich gegen die Zulassung von Produkten der Nachkommen
von geklonten Tieren. An dieser Frage könnte das Vermittlungsverfahren zur
neuen EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel (Novel-Food) scheitern.
Kommission und Rat sind gegen die Forderung des Parlaments.
"Wirtschaftlich interessant ist es, das Fleisch der Nachkommen zu
vermarkten. Eine Regelung, die nur die Vermarktung des Fleisches der geklonten
Tiere selbst umfasst, greift daher praktisch ins Leere. Wenn man die
Klontechnik wirklich verhindern will, muss man auch eine Regelung für die
Nachfolgegeneration finden", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der
EVP-Fraktion im Europaparlament, Peter Liese (CDU).

Seit vielen
Jahren gibt es Streit über den Umgang mit dem Klonen von Tieren zu
Lebensmittelzwecken. Das Europaparlament hat sich seit 2008 konsequent und mit
großer Mehrheit für ein Verbot des Klonens und für ein Verbot der Vermarktung
von Fleisch und Milch geklonter Tier und ihrer Nachkommen ausgesprochen.
Kommission und Ministerrat haben sich stets gegen eine solch umfassende Lösung
gewehrt. Im Oktober 2010 hat das Parlament einen ersten Teilerfolg erzielt.
EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli kündigte an, einen Gesetzestext
vorzulegen, der das Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken verbietet und
auch die Vermarktung von Fleisch und Milch dieser Tiere. Als Begründung gilt
der Tierschutz. "Das Klonen ist Tierquälerei. Viele geklonte Embryonen
werden gar nicht erst geboren. Nach der Geburt verstirbt etwa ein Drittel
innerhalb weniger Monate qualvoll. Außerdem lehnt die große Mehrheit der Bevölkerung
in Europa das Klonen von Tieren aus ethischen Gründen ab. Schließlich ist das
Klonen von Tieren auch eine Vorstufe zum Klonen von Menschen", so Liese.

"Der
Vorschlag der Kommission hat  einen
entscheidenden Haken, da demnach zwar das Fleisch von geklonten Tieren selbst
nicht vermarktet werden darf, allerdings die Nachkommen und deren
Produkte.  Bei der Verhandlungsdelegation
des Europäischen Parlamentes besteht Kompromissbereitschaft. Wenn aber eine
Regelung nicht die Nachkommen umfasst, können wir dem Text am Ende nicht
zustimmen", so der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion.

Für
weitere Informationen:

Dr. med. Peter Liese
MdEP, Tel. +32 2 284 7981