Monika Hohlmeier (EVP/CSU): Liechtenstein nimmt am EU-Asylsystem teil

15.02.2011

Mehrfachanträge damit ausgeschlossen / Kooperation EU-Liechtenstein wird enger / Europaparlament stimmt Einbezug des Fürstentums zu

Das Europäische Parlament hat heute der Teilname Liechtensteins am so genannten Dublin-Abkommen der Europäischen Union zugestimmt. Das Dublin-Abkommen legt fest, dass der Mitgliedstaat der EU, in dem ein Asylsuchender ankommt und einen Antrag auf Asyl stellt, für das gesamte Asylverfahren und die Unterbringung des Asylsuchenden zuständig ist.

Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Monika Hohlmeier (CSU), begrüßt die Beteiligung des Fürstentums am bereits bestehenden Abkommen zwischen der EU und der Schweizer Eidgenossenschaft: "Liechtenstein nimmt damit ebenso wie die Schweiz am Dublin-Abkommen teil. Dies ist Ausdruck der guten und engen Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Fürstentum. Wenn ein Asylsuchender in Liechtenstein ankommt, muss er also auch dort seinen Asylantrag stellen und kann anschließend nicht noch weitere Anträge in den Mitgliedstaaten der EU stellen."

Die Teilhabe Liechtensteins am Dublin-Abkommen war bereits in der vorherigen Legislatur angestrebt worden. Nachdem allerdings erst kürzlich ein Abkommen zwischen der EU und Liechtenstein zur Besteuerung von Sparerträgen zustande gekommen war und dies eine der Voraussetzungen für die Zustimmung des Europäische Parlaments für einen Beitritt Liechtensteins zum Dublin-Abkommen war, konnte der Beschluss im Parlament erst jetzt erfolgen. Somit ist die Kooperation zwischen Liechtenstein und der EU in den letzten Monaten deutlich enger geworden.

"Dies ist ein guter Abschluss des Verfahrens und stärkt den Aufbau eines gemeinsamen europäischen Asylsystems auch über die Grenzen der EU hinaus", so die Europaabgeordnete Monika Hohlmeier.

Für weitere Informationen:
Monika Hohlmeier MdEP, Tel. +33 388 17 7191