Ausgewogene Lösung für Passagiere und Unternehmen/Subsidiarität gewahrt
"Wir konnten eine ausgewogene Lösung erzielen, die sowohl die Rechte der Busreisenden schützt und dennoch die Existenz kleiner Betreiber sichert", resümieren Dieter-Lebrecht Koch, stellvertretender Vorsitzender und Werner Kuhn, stellvertretender Koordinator im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit den Bericht zur Stärkung der Rechte von Busreisenden verabschiedet.
"Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst Touren ab 250 Kilometern. Dies gilt auch für Passagiere, die nicht die gesamte Strecke mitfahren. Busreisende haben nun ein Recht auf Schadensersatz. Dies gilt bei Annullierungen von Reisen, Überbuchungen oder Verspätungen von mehr als zwei Stunden. Hier muss der Veranstalter eine andere Lösung zur Fortsetzung der Reise anbieten oder den Fahrgast auf andere Weise entschädigen", so Koch. "Wenn der Veranstalter dazu nicht in der Lage ist, hat der Gast zusätzlich zu seiner Entschädigung Anspruch auf den halben Fahrpreis", so der Thüringer Verkehrsexperte Koch.
Wird eine dreistündige Reise abgesagt oder ist um mindestens 90 Minuten verspätet, muss der Veranstalter Snacks oder Erfrischungen sowie eine Hotelunterkunft anbieten.
"Gerade Busbetreiber sind oftmals kleine - oder mittelständische Unternehmen, die überzogene Schadensersatzansprüche an den Rand ihrer Existenz bringen können. Hier konnten wir einen Erfolg erzielen, damit Entschädigungen nicht ins Uferlose münden können", sagte Kuhn. "So werden für Hotelzimmer vom Unternehmen maximal 80 Euro für höchstens zwei Nächte erstattet. Gar keine Entschädigung gibt es, wenn eine Verspätung oder der Ausfall einer Reise durch Wetterkatastrophen bedingt ist", erklärt der CDU-Abgeordnete Kuhn.
Die Haftung bei Tod oder Körperverletzungen sowie bei Gepäckverlust dürfen 220.000 Euro pro Fahrgast und 1.200 Euro pro Gepäckstück nicht überschreiten. "Über die genaue Summe müssen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden. Auf europäischer Ebene haben wir den Höchstsatz definiert, damit Unternehmen in der Union dem gleichen Maximalsatz unterliegen", erklärt Kuhn.
"Einen weiteren Erfolg können wir bei der Behandlung behinderter Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität verzeichnen: Betreiber dürfen die Buchungen behinderter Menschen nicht mehr ablehnen. Außerdem werden Vorschriften über die Zugänglichkeit von behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen festgelegt", so die Europaabgeordneten. "Im Internet können außerdem in Zukunft die Busbahnhöfe eingesehen werden, die für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgerüstet sind. Alles in allem ein großer Erfolg, um weniger mobile Menschen den Alltag zu erleichtern", so Koch abschließend.
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