Peter Liese (EVP/CDU): Mehr Rechte für Patienten in der EU

19.01.2011

Europaparlament verabschiedet
neue EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden
Gesundheitsdienstleistungen

Künftig wird es
EU-weit die Möglichkeit zu medizinischen Behandlungen im Ausland geben. Das
Europaparlament verabschiedete heute eine neue EU-Richtlinie, über die zuvor
eine Einigung mit den Mitgliedstaaten erfolgt war. "Wir haben nach einer
wirklich schweren Geburt ein Baby zur Welt gebracht. Dieses muss gepflegt
werden, damit es wächst und gedeiht", sagte der gesundheitspolitische
Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, Peter Liese (CDU).

Die Richtlinie
setzt die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) um, wonach
jeder Patient ein Recht auf Behandlung im EU-Ausland hat. Bei ambulanten
Dienstleistungen, wie etwa der Anpassung eines Hörgerätes, braucht man keine
Vorabgenehmigung. Bei Behandlungen, die mit einem Krankenhausaufenthalt
verbunden sind, muss man sich vorher bei seiner Krankenkasse den Aufenthalt
genehmigen lassen. Leider haben viele Mitgliedstaaten die EuGH-Rechtssprechung
bis heute nicht umgesetzt. Dies ist zynisch, denn im schlimmsten Fall ist der
Patient gestorben, bevor ein Urteil per Einzelfallklage erreicht werden konnte.
Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ist besonders wichtig für Patienten,
die auf einer Warteliste stehen. Die können sich nämlich in einem anderen Land
schneller behandeln lassen. Auch im grenznahen Raum oder aus privaten Gründen
wegen Familienangehörigen kann eine Operation im EU-Ausland sinnvoll sein.
Medizinisch besonders wichtig ist es bei hoch spezialisierten Behandlungen von
seltenen Erkrankungen, die nicht in jedem Land angeboten werden", so der
CDU-Europaabgeordnete.

Von deutschen
Krankenkassen wird eine Behandlung im Ausland in der Regel bereits erstattet.
Durch die Schaffung nationaler Kontaktstellen gibt es jedoch in Zukunft die
Möglichkeit, sich besser über die Situation in den anderen EU-Ländern zu
informieren. "Eine unabhängige Stelle gibt den Patienten Auskunft über
Qualitätsstandards und die Frage der Haftung im Falle von
Behandlungsfehlern", so Liese.

Eine Chance bietet
die Richtlinie für die deutschen Ärzte und Krankenhäuser. "Unser Gesundheitssystem
ist im Vergleich mit anderen EU-Ländern der EU noch recht gut. Daher können wir
auf Auslastung durch Patienten aus anderen europäischen Ländern hoffen, die zu
Hause lange Wartezeiten haben", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

Für weitere Informationen:
Dr. med. Peter Liese MdEP, Tel. +33 388 17 7981
EVP-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel. +32 478 215372