Arzneimittelfälschung
hat Dimension wie Drogenhandel / Sicherheitsmerkmale für Verpackungen / Einigung zwischen
Europaparlament und Mitgliedstaaten
Vertreter des Europaparlamentes und der Mitgliedsstaaten
haben sich auf die neue EU-Richtlinie gegen Arzneimittelfälschung geeinigt.
Damit haben sich die EU-Institutionen neben der bereits verabschiedeten
Richtlinie zur verbesserten Arzneimittelüberwachung (Pharmakovigilanz) auch auf
den zweiten Teil des sogenannten Pharmapaketes verständigt. "Ich bin sehr
froh darüber, dass es uns gelungen ist, sehr zeitnah eine Einigung bei diesem
sensiblen Thema herbeizuführen. Die Arzneimittelfälschungen in der EU sind seit
einiger Zeit ansteigend und haben nach Aussagen von Experten mittlerweile
Dimensionen des Drogenhandels erreicht. Von Fälschungen betroffen sind nicht
mehr nur so genannte Lifestyle-Medikamente, sondern auch vermehrt
lebenswichtige Krebspräparate. Für die Patienten in Europa liegt dadurch eine
sehr konkrete Gesundheits- und zum Teil sogar eine Lebensbedrohung vor, die wir
durch unseren Beschluss minimieren wollen", sagte der
gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Peter Liese (CDU).
Durch die
Beschlüsse sollen neue Sicherheitsmerkmale auf den Verpackungen angebracht und
die Dokumentation und Überwachung der Vertriebswege verbessert werden. Durch
das Scannen eines Barcodes kann bei Verkauf des Medikamentes so genau überprüft
werden, wo das Medikament herkommt und ob es sich um ein Originalprodukt
handelt. Peter Liese wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies nicht zu
Datenschutzproblemen und zu einen Mehr an Bürokratie führen werde. "Das
Europäische Parlament konnte einen strengen Daten- und Patientenschutz
durchsetzen. Außerdem haben wir eine bürokratische Überforderung für Patienten,
Apotheker und Industrie verhindert. Die Sicherheitsmerkmale gelten vorerst nur
für fälschungsgefährdete Medikamente. Es macht keinen Sinn, verhältnismäßig
preiswerte Medikamente, die keinen Anlass zur Fälschung bieten, mit aufwendigen
Sicherheitsmerkmalen und einer Rückverfolgbarkeit auszustatten. Wir haben
jedoch sichergestellt, dass wir sehr zügig auf Fälschungsfälle reagieren und
dann auch Sicherheitsmerkmale für weitere Arzneimittel vorschreiben können",
so der Arzt und Gesundheitsexperte der CDU.
Erfreut
zeigte sich Peter Liese außerdem darüber, dass nun auch das Problem der
Fälschungen angegangen wird, die illegal über das Internet angeboten werden.
Hierzu sah der ursprüngliche Kommissionsvorschlag keine Regelung vor. "Das
Parlament hat sehr deutlich gemacht, dass auch der illegale Internethandel
unter diese Regelung fallen muss. Insgesamt bin ich mit dem gefundenen
Kompromiss daher sehr zufrieden. Dieser ist zum Wohle der Patienten in Deutschland
und Europa", so Peter Liese. Voraussichtlich im Februar wird das
Europaparlament die neue EU-Richtlinie verabschieden.
Für
weitere Informationen:
Dr. med. Peter
Liese MdEP, Tel. +32 2 284 7981