Als "überraschende
Erkenntnis" verbucht die CDU-Europaabgeordnete und Haushaltskontrolleurin
Inge Gräßle die Antwort der EU-Kommission auf ihre schriftliche Anfrage über
Flexitime (Gleitzeit) und Freizeitausgleich: Danach nutzen 42,9% der Kommissionsmitarbeiten
in den Besoldungsgruppen AD 12 bis AD 16 (10.129 Euro bis 18.025 Euro)
Gleitzeit und beantragen meistens "den Ausgleich der Zeitguthaben",
wie Kommissar Sefcovic ausführt. Das bedeutet bis zu zwei zusätzliche freie
Tage im Monat als Freizeitausgleich für bis zu 15 Überstunden.
"Ich
habe für Freizeitausgleich in Leitungsfunktionen keinerlei Verständnis, weil
der in der Kommission sehr gute Verdienst die Mehrarbeit über die 37,5
Wochenstunden hinaus absolut rechtfertigt," so Gräßle. "Die
Besoldungsgruppen beziehen sich auf Abteilungsleiter, Direktoren und
Generaldirektoren, deren Arbeitszeit nicht kontrollierbar ist, was nach den
Regeln der Kommission aber die Voraussetzung für die Flexitime ist."
Der
Überstundenausgleich von maximal 24 Tagen addiert sich zum Urlaubsanspruch von
24 bis 30 Tagen. Außerdem gibt es 18 weitere bezahlte dienstfreie Tagen, von
denen 11 im Jahr 2010 keine Feiertage waren (2011: 9). Normale Arbeitnehmer
müssen dafür ihren Urlaub einsetzen. In der Summe kann ein jüngerer
Kommissionsmitarbeiter im Jahr 2011 auf 57 freie Tage oder 11,4 Wochen kommen,
ein Älterer auf bis zu 63 freie Tage
oder 12,6 Wochen. Die gleitende Arbeitszeit mit Freizeitausgleich wurde zum 1.
Januar 2007 in der Kommission eingeführt.
"Die Kommission
muss offen legen, wie viele Tage Überstunden und Freizeitausgleich die
Topverdiener tatsächlich in Anspruch genommen haben. Sie muss selbst bei der
Reform des Statuts 2011 diese Möglichkeit für diese Personengruppe abschaffen
und die Abwesenheiten vom Arbeitsplatz insgesamt reduzieren", fordert Gräßle.
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