Dieter-L. Koch (EVP/CDU): Werner Kuhn (EVP/CDU): Stärkung der Rechte für Busreisende

01.12.2010

Ausgewogene Lösung für
Passagiere und Unternehmen/Subsidiarität gewahrt

"Wir
konnten eine ausgewogene Lösung erzielen, die sowohl die Rechte der
Busreisenden schützt und dennoch die Existenz kleiner Betreiber sichert",
resümieren Dieter-Lebrecht Koch, stellvertretender Vorsitzender und Werner
Kuhn, stellvertretender Koordinator im Verkehrsausschuss des Europäischen
Parlaments. Parlament und Rat einigten sich gestern Abend im
Vermittlungsausschuss über die Verordnung zu Rechten von Busreisenden.

"Der
Geltungsbereich der Verordnung umfasst Touren ab 250 Kilometern. Dies gilt auch
für Passagiere, die nicht die gesamte Strecke mitfahren. Busreisende haben nun
ein Recht auf Schadensersatz. Dies gilt bei Annullierungen von Reisen,
Überbuchungen oder Verspätungen von mehr als zwei Stunden. Hier muss der
Veranstalter eine andere Lösung zur Fortsetzung der Reise anbieten oder den
Fahrgast auf andere Weise entschädigen", so Koch. "Wenn der
Veranstalter dazu nicht in der Lage ist, hat der Gast zusätzlich zu seiner
Entschädigung Anspruch auf den halben Fahrpreis", so der Thüringer
Verkehrsexperte Koch.

Wird
eine dreistündige Reise abgesagt oder ist um mindestens 90 Minuten verspätet,
muss der Veranstalter Snacks oder Erfrischungen sowie eine Hotelunterkunft
anbieten.
"Gerade
Busbetreiber sind oftmals kleine - oder mittelständische Unternehmen, die
überzogene Schadensersatzansprüche an den Rand ihrer Existenz bringen können.
Hier konnten wir einen Erfolg erzielen, damit Entschädigungen nicht ins
Uferlose münden können", sagte Kuhn. "So werden für Hotelzimmer vom
Unternehmen maximal 80 Euro für höchstens zwei Nächte erstattet. Gar keine
Entschädigung gibt es, wenn eine Verspätung oder der Ausfall einer Reise durch
Wetterkatastrophen bedingt ist", erklärt der CDU-Abgeordnete Kuhn.

Die
Haftung bei Tod oder Körperverletzungen sowie bei Gepäckverlust dürfen 220.000
Euro pro Fahrgast und 1.200 Euro pro Gepäckstück nicht überschreiten.
"Über die genaue Summe müssen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden. Auf
europäischer Ebene haben wir den Höchstsatz definiert, damit Unternehmen in der
Union dem gleichen Maximalsatz unterliegen", erklärt Kuhn.

"Einen
weiteren Erfolg können wir bei der Behandlung behinderter Menschen und Menschen
mit eingeschränkter Mobilität verzeichnen: Betreiber dürfen die Buchungen
behinderter Menschen nicht mehr ablehnen. Außerdem werden Vorschriften über die
Zugänglichkeit von behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen
festgelegt. Das ist ein großer Erfolg, um weniger mobile Menschen den Alltag zu
erleichtern", so Koch abschließend.

Für
weitere Informationen:

Büro Dr. Dieter-L.
Koch, MdEP, Tel.: +32-2-2837761
Büro Werner Kuhn,
MdEP, Tel.: +32-2-2847215
EVP-Pressestelle, Stella Mancini, Tel.: +32-2-2832275
oder +32 - 473 -
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