Peter Liese (EVP/CDU): Arzneimittel: Europaparlament für unabhängige Informationen

24.11.2010

Patienten im Mittelpunkt der neuen
EU-Richtlinie / Abgeordneten schreiben ursprünglich industriefreundlichen
Vorschlag um / Künftig Online-Portale

"Im Vordergrund unseres heutigen 
Beschlusses zur verbesserten Patienteninformation steht, was der Patient
wissen will und nicht, was die Industrie verkaufen will."  Das sagte der gesundheitspolitische Sprecher
der EVP-Fraktion im Europaparlament, Peter Liese (CDU). Die Abgeordneten
verabschiedeten heute den Gesetzgebungsvorschlag zu Informationen über
verschreibungspflichtige Arzneimittel in erster Lesung.

Seit
vielen Jahren wurde in der Europäischen Union kontrovers über das Thema
diskutiert. Im Jahr 2008 hatte der damals noch verantwortliche
Industriekommissar Günter Verheugen vorgeschlagen, das bestehende Werbeverbot
für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu lockern. Der Vorschlag war auf
massiven Protest von Parlamentariern, Krankenkassen, Patienten- Ärzte und
Verbraucherorganisationen gestoßen. "Werbung für verschreibungspflichtige
Arzneimittel hat schwere Risiken und Nebenwirkungen. In den USA hat sich
gezeigt, dass durch Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel teure und
nebenwirkungsreiche Medikamente verstärkt verschrieben werden und dass das
Arzt-Patienten-Verhältnis gestört wird. Deshalb haben wir diese Ideen
abgelehnt", so Liese.

Angenommen
haben die Abgeordneten jedoch zahlreiche Änderungsanträge, die geprüfte und
unabhängige Informationen für die Patienten in Zukunft leichter zugängig
machen. "Im Mittelpunkt dabei steht ein Informationsportal über
Arzneimittel, das unabhängig betrieben wird und auch Informationen über die
Krankheit selbst und andere Therapiemöglichkeiten bereithalten soll. Die
Industrie soll Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel nur
dann weitergeben können, wenn diese vorab geprüft sind. Hier geht es einerseits
um den Beipackzettel, aber auch um häufig gestellte Fragen und Antworten",
sagte der CDU-Europaabgeordnete.

"Damit
die Informationen nicht tendenziös und verkaufsfördernd sind, muss die gleiche
Behörde, die das Arzneimittel und den Beipackzettel zulässt, auch diesen Text zulassen",
so Liese. Das Europäische Parlament hat außerdem entschieden, dass die
Industrie nicht aktiv auf den Patienten zugehen, sondern nur auf Anfrage von
Patienten reagieren darf.

Für weitere
Informationen:

Dr. Peter Liese MdEP, Tel. +33 388 17 7981