Böge: EP muss in Aufstellung des mehrjährigen
Finanzrahmens einbezogen werden
Nach
der Nicht-Einigung im Vermittlungsausschuss zwischen Europäischem Parlament und
Ministerrat über den EU-Haushalt 2011 und notwendigen weiteren
Hauhaltsvereinbarungen erklärte der CDU-Haushaltsexperte und Berichterstatter
für den mehrjährigen EU-Finanzrahmen, Reimer Böge:
"Der
Rat verweigert eine verantwortungsvolle Langfristfinanzierung des EU-Haushalts
und die notwendigen politischen Anpassungen aus dem Lissabon-Vertrag. Obwohl
das Europäische Parlament beim Haushalt 2011 zu einem Kompromiss bereit war,
hat der Rat die Festlegung der nach
Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags notwendigen neuen Spielregeln zur
Aufstellung des mehrjährigen Finanzrahmens nach 2013 und weitere
Lissabon-bedingte Anpassungen verweigert. Nach Artikel 312 des Vertrags über
die Arbeitsweise der EU bedarf ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen nicht nur
der Zustimmung des Europäischen Parlaments (Absatz 2), sondern auch die
Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen im Vorfeld (Absatz 5) muss geklärt
werden. Zudem ist es nach Punkt 4 der bereits bestehenden Interinstitutionellen
Haushaltsvereinbarung erforderlich, dass bei Vertragsänderungen, wie es sie
durch den Lissabon-Vertrag gegeben hat, die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Wenn der Rat sich jetzt
weigert, eine entsprechende Einbindung des Europäischen Parlaments
festzuschreiben, verstößt er gegen Geist und Inhalt des
Lissabon-Vertrags."
"Die
uns heute vom Rat vorgelegten Vorschläge gehen weit hinter den status quo zurück. So ist Europa nicht
zu machen", so Böge abschließend. "Gemäß dem Lissabon-Vertrag ist die
Kommission nun gehalten, einen neuen Vorschlag vorzulegen. Ansonsten beginnen
wir den Haushalt 2011 mit dem Zwölftel-Haushalt und Nachtragshaushalten, bis
der Rat seine starre Haltung aufgibt."
Artikel
312, Vertrag über die Arbeitsweise der EU:
(2) Der Rat
erlässt gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren eine Verordnung zur
Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens. Er beschließt einstimmig nach
Zustimmung des Europäischen Parlaments, die mit der Mehrheit seiner Mitglieder
erteilt wird.
...
(5) Das
Europäische Parlament, der Rat und die Kommission treffen während des gesamten
Verfahrens zur Annahme des Finanzrahmens alle erforderlichen Maßnahmen, um den
Erlass des Rechtsakts zu erleichtern.
Punkt 4, Interinstitutionelle Vereinbarung (2006/ C 139/01): Falls während der Geltungsdauer
des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013,..., eine Vertragsrevision mit
Auswirkungen auf den Haushaltsplan erfolgen sollte, werden die
erforderlichen Änderungen entsprechend vorgenommen.
Für weitere
Informationen:
Büro Reimer
Böge MdEP: Tel. +32 228 47326
EVP-Pressestelle,
Lasse Böhm, Tel.: +32 484 656 897