Burkhard Balz (EVP/CDU): Neue EU-Regeln für Hedge Fonds stabilisieren Finanzmärkte

11.11.2010

Registrierung und Transparenzpflicht für EU- und
Drittlandfonds / Neue Standards gelten ab 2013 / Europaparlament verabschiedet
neue Richtlinie

Das EU-Regelwerk für Hedge Fonds kann bald in Kraft
treten. Das Europaparlament verabschiedete heute eine neue EU-Richtlinie.
"Wir nehmen die hochriskanten Hedge Fonds aus der Grauzone und stopfen
nationale Schlupflöcher. Das bringt Stabilität und Transparenz in die
Finanzmärkte", sagte der stellvertretende EVP-Sprecher im Wirtschafts- und
Währungsausschuss,  Burkhard Balz (CDU).

Bisher sind Hedge Fonds, die auf den steigenden
oder fallenden Wert von Wertpapieren, Derivaten oder Indizes setzen, kaum
erfasst und gelten als krisenverschärfend. Künftig gibt es für die Manager
solcher Fonds EU-weite Mindestanforderungen. Sie müssen unter anderem den
Umfang des eingesetzten Kapitals offenlegen sowie über ein eigenes
Mindestkapital verfügen.

Ab 2013 kann jeder Betreiber eines Fonds aus der
EU, der in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, diesen Fonds auch EU-weit
vertreiben ("Intra-EU-Pass"). 
Für Fonds aus Drittstaaten soll diese Regel ab 2015 gelten. Die
endgültige Entscheidung trifft die Europäische Kommission nach Prüfung einer
Stellungnahme der EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA. Zeitweilige rein
nationale Zulassungen von Drittstaaten-Fonds sollen bis 2018 auslaufen.
"An einem einheitlichem Regime führt kein Weg vorbei und das haben wir als
Europaparlament durchgesetzt. Nur europäische Lösungen bringen den notwendigen
Transparenz- und Stabilitätsgewinn", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

In Zukunft
dürfen Investoren, die andere Unternehmen kontrollieren, zwei Jahre lang nicht
an deren Substanz kratzen. Gleichzeitig aber bleibt das Geschäftsmodell als
solches bestehen. "Ohne Private Equity Beteiligungen gäbe es
Riesenprobleme bei der Mittelstandsfinanzierung. Investoren dürfen wir deshalb
nicht aus Europa verjagen.  Wir müssen
aber zerstörerische Auswüchse wie kurzfristige Profitgier verhindern", so
Balz.

Nach einer formellen Zustimmung des Rates, mit dem
sich das Parlament Ende Oktober geeinigt hatte, kann die neue EU-Richtlinie
Anfang 2011 in Kraft treten und nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren
wirksam werden.

Für weitere Informationen:
Burkhard
Balz MdEP, Tel. +32 2 284 7119
EVP-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel. +32 2 283 2002 oder +32 478 215372