Mehr Automatismus bei Sanktionen
unstrittig / Kritik an Kompromiss von Deauville / Wettbewerbsfähigkeit Eurozone
insgesamt beurteilen
Der Vorsitzende der Euro-Gruppe hat im
Europaparlament um Zustimmung zu den Ergebnissen des jüngsten EU-Gipfels
geworben. Bei der heutigen Aussprache mit den Abgeordneten des Wirtschafts- und
Währungsausschuss standen die Fortschritte bei der Überarbeitung des
Stabilitätspaktes und die Zukunft des Euro zur Debatte. "Es ist klar
geworden, dass die Notwendigkeit für mehr Automatismus bei allen Staats- und
Regierungschefs erkannt worden ist", sagte der Vorsitzende der deutschen
Unionsabgeordneten im Europaparlament, Werner Langen.
Juncker wies auf die Widerstände im Rat in bezug auf
die Forderung nach dem Entzug von Stimmrechten bei Verstößen gegen die
Defizitgrenzen des Stabilitätspaktes hin. Einig sei man sich über die
Verschärfung des Stabilitätspaktes mit automatischen Fristen beim
Defizitverfahren. Die deutsch-französische Vereinbarung im Vorfeld des Gipfels
kritisierte der Eurogruppenchef: "Der Kompromiss von Deauville ist in die
fast schon abgeschlossenen Beratungen der Van Rompuy Gruppe geplatzt", so
Juncker. "Das ist offenbar nicht gut angekommen", sagte der
CDU-Europaabgeordnete.
Bei der Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit
Europas warb Juncker dafür, die Eurozone als Ganzes im Auge zu betrachten.
"Es ist sicher richtig, dass man nicht einzelne Staaten geißelt oder
hervorhebt, da wir aufgrund der zentralen Geldpolitik möglichst homogen sein
müssen. Konjunkturlokomotiven können da insgesamt nicht schaden", sagte
Langen.
Der CDU-Europaabgeordnete teilt die Kritik Junckers
an der expansiven Geldpolitik der US-Notenbank. "Der massenhafte Ankauf
von Staatsanleihen zur Ankurbelung der Wirtschaft entspricht sicher nicht dem
europäischen Modell einer stabilitätsorientierten Geldpolitik. Es sollte nicht
die Aufgabe einer Zentralbank sein, Geld zu drucken."
Die Notwendigkeit einer Anschlussregelung für den
Euro-Rettungsschirm konzedierte Juncker. "Die Gläubigerbeteiligung bei
staatlichen Insolvenzen muss kommen. Ob das generell oder im Einzelfall sein
wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall muss die Möglichkeit dafür in einer
Vertragsänderung festgehalten werden", so Langen.
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