Erstmals Gesetzesfolgenabschätzung auch nach der
Umsetzung /Mitteilung der Kommission zu Industriepolitik
Für industrierelevante EU-Gesetzgebung soll es
nicht nur eine vorgeschaltete Folgeabschätzung geben. Künftig soll auch nach
der Umsetzung von EU-Standards geprüft werden, wie sie sich auf die Unternehmen
auswirkt. Dazu will die Kommission im kommenden Jahr konkrete Vorschläge
vorlegen. Das geht aus der Mitteilung hervor, die EU-Industriekommissar Tajani
heute vorlegen will. "Die EU tut was für die Industrie. Statt nur
Vorab-Prognosen aus dem Elfenbeinturm soll es künftig einen wirklichen
'Fitness-Check' für die EU-Gesetzgebung geben. Das wäre ein echter Fortschritt
für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie", sagte der
Vorsitzende des Industrieausschusses des Europaparlaments, Herbert Reul (CDU).
Die
Kommission möchte eine "verstärkte Analyse der Auswirkungen von
Gesetzgebung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie" einführen und
auch die Mitgliedstaaten dazu anhalten, das gleiche für nationale Gesetzgebung
zu tun. "Das ist eine sinnvolle Aufgabe. Wenn Experten die bestehende
Gesetzgebung evaluieren ist das
sinnvoller, als wenn Hunderte von Seiten über 'Beschäftigungsstrategien' oder
sonstige bürokratische Berichtspflichten für Brüssel erfüllt werden", so
Reul.
Kritisch
sieht Reul, dass Industriesparten, die im harten internationalen Wettbewerb
stehen, keine Erleichterungen beim EU-Emissionsrechtehandel bekommen sollen.
"Europäische Stahlproduzenten werden gegen Konkurrenten aus Indien oder
China, die keine Emissionsrechte kaufen müssen, so kaum bestehen können. Es ist
enttäuschend, dass die Kommission dies offenbar hinnehmen will. Energieintensive
Sektoren scheint man auf dem Altar der Globalisierung opfern zu wollen."
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