Markus Ferber (EVP/CSU): Kommission ignoriert demokratischen Willen Europas

27.10.2010

Europäische
Kommission übergeht das Parlament bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

Die Europäische
Kommission legt heute einen Aktionsplan zur Stärkung des EU-Binnenmarkts, den
sogenannten "Single Market Act", vor. Noch sind dabei zwar keine
konkreten Rechtsakte genannt, jedoch kündigt die Kommission an, für das Jahr
2011 einen Gesetzesvorschlag zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
vorlegen zu wollen.

Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament
äußert sich kritisch: "Das Europäische Parlament hat sich im Mai 2010
fraktionsübergreifend und eindeutig gegen eine Initiative im Bereich der
Dienstleistungskonzessionen ausgesprochen. Der heutige Vorschlag der Kommission
aber ignoriert den Willen des Parlaments völlig. Es kann doch nicht angehen,
dass wir als demokratische Vertretung der Menschen in Europa bei einer solchen
Entscheidung einfach übergangen werden." Ferber zufolge sind die
bestehenden Regelungen ausreichend und bedürfen keiner Nachbesserung auf
europäischer Ebene.

Die
Kommission dagegen plant, die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
ausschreibungspflichtig zu machen. Sie begründet diesen Schritt mit einem Mehr
an Transparenz und der Schaffung von klaren Regeln für den Marktzugang, die
auch für private Anbieter gelten sollen. Ferber zufolge werden sowohl die
Anforderungen an die Transparenz als auch die der Nicht-Diskriminierung
privater Anbieter bereits jetzt zufriedenstellend umgesetzt. "Weitergehende
EU-Vorgaben führen nicht zu einem Mehr an Rechtssicherheit, sondern nur zu mehr
Bürokratie, bei der die kommunalen Handlungsspielräume massiv eingeschränkt
werden. Diese Handlungsspielräume der Gemeinden aber sind bereits im Vertrag
von Lissabon verankert und dürfen von der Kommission nicht einfach
eingeschränkt werden", mahnt Ferber.

Info Dienstleistungskonzessionen

EineDienstleistungskonzessionist eine Form der Übertragung einer
staatlichen oder kommunalenAufgabe auf einen Dritten. Der Konzessionär erhält
als Gegenleistungfür die Erbringung der Dienste statt einer Vergütung das Recht
zurkommerziellen Nutzung und/oder Verwertung dieser Aufgabe.
EineDienstleistungskonzession liegt grundsätzlich immer dann vor, wenndas mit
einer öffentlichen Aufgabe betraute Unternehmen ("derprivate Dritte") auch das
wirtschaftliche Risiko dieserAufgabenerfüllung trägt, indem seine Leistung
nicht direkt von derverantwortlichen Kommune / der öffentlichen Hand, sondern
durch dieKunden bezahlt wird. Der Konzessionär erhält also kein Entgelt
vomKonzessionsgeber, sondern refinanziert sich durch die Nutzer
derDienstleistung.
Beispiele:      
-Verpachtung eines kommunalen Grundstücks mit der Verpflichtung,
aufdiesem Grundstück Parkplätze zuerrichten.
-Vergabe des Rechts auf Altpapiersammlung und die Verwertung
desMaterials im Gebiet einer Kommune, die als Konzessionsgeberfungiert

Für weitere Informationen:
Markus Ferber: 0032 - 2 - 284 5230;   
0032 - 2 - 284 9230 (Fax)