Registrierung und Transparenzpflicht für EU- und
Drittlandfonds / Neue Standards gelten ab 2013 / Einigung zwischen
Europaparlament und Rat
Das EU-Regelwerk für Hedge-Fonds ist unter Dach und Fach. Unterhändler
des Europaparlaments (EP) und des Rates einigten sich heute auf die neue
EU-Richtlinie. "Wir nehmen die hochriskanten Hedge-Fonds aus der Grauzone
und stopfen nationale Schlupflöcher. Das bringt Stabilität und Transparenz in
die Finanzmärkte", sagte der stellvertretende EVP-Sprecher im Wirtschafts-
und Währungsausschuss Burkhard Balz (CDU).
Bisher sind Hedge-Fonds, die auf den steigenden
oder fallenden Wert von Wertpapieren, Derivaten oder Indizes setzen, kaum
erfasst und gelten als krisenverschärfend. Künftig soll es EU-weite
Mindestanforderungen an die Manager solcher Fonds geben. Sie müssen unter
anderem den Umfang des eingesetzten Kapitals offenlegen sowie über ein eigenes
Mindestkapital verfügen.
Ab 2013 kann jeder Betreiber eines Fonds aus der
EU, der in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, diesen Fonds auch EU-weit
vertreiben ("Intra-EU-Pass").
Für Fonds aus Drittstaaten soll diese Regel ab 2015 gelten. Die
endgültige Entscheidung trifft die Europäische Kommission nach Prüfung einer
Stellungnahme der EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA. Zeitweilige rein
nationale Zulassungen von Drittstaaten-Fonds sollen bis 2018 auslaufen.
"An einem einheitlichem Regime führt kein Weg vorbei und das haben wir als
Europaparlament durchgesetzt. Nur europäische Lösungen bringen den notwendigen
Transparenz- und Stabilitätsgewinn", so Balz.
Das Plenum des Parlaments wird die neuen Standards
voraussichtlich am 11. November verabschieden. Nach einer formellen Zustimmung
des Rates kann die neue EU-Richtlinie Anfang 2011 in Kraft treten und nach
einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren wirksam werden.
Für weitere
Informationen:
Burkhard Balz MdEP, Tel. +32 2 284 7119
EVP-Pressestelle, Thomas
Bickl, Tel. +32 2 283 2002 oder +32 478 215372