Scheitern der Klage war abzusehen / Bundestag und
Bundesrat durch Boykott der Verbände getrieben / Bei EU-Gesetzgebung nun
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Die Neuregelung der EU-Regeln zur Einlagensicherung
war für eine EU-Subsidiaritätsklage ein ungeeignetes Beispiel. Das sagte der
Vorsitzende der CDU/CSU-Abgeordneten im Europaparlament, Werner Langen.
"Die Klage hatte nur sehr geringe Chancen. Bundestag und Bundesrat haben
sich von den Bankenverbänden treiben lassen. Jetzt kommt es darauf an,
notwendige Korrekturen an der Kommissionsvorlage im EU-Gesetzgebungsverfahren
durchzusetzen", so Langen anlässlich der Regierungserklärung im Bundestag
zum EU-Gipfel am Donnerstag.
"Der Vorschlag von Binnenmarktkommissar
Barnier ist gut und wird den wesentlichen Anforderungen gerecht. Er dient der
Stabilisierung der Finanzmärkte und der Sicherheit für die Verbraucher. Die
Fünftagesfrist für die Auszahlung von Guthaben ist aber objektiv zu kurz. 21
Tage wären angemessen. Man müsste sich in der EU-Gesetzgebung darum bemühen,
als Ergänzung bestehende nationale Systeme, die einen vergleichbaren Schutz
bieten, zu genehmigen", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
"Beim System der deutschen Sparkassen und
Genossenschaftsbanken handelt es sich nicht um eine individuell ausgestaltete
Einlagensicherung, sondern um eine gegenseitige Institutsgarantie. Die deutschen
Verbände haben sich offenbar dafür entschieden, zu boykottieren und sich zu
isolieren, anstatt mögliche Modifikationen zum Bestandsschutz des deutschen
Modells anzugehen", so Langen.
Mit der im Lissabonner EU-Vertrag verankerten
Subsidiaritätsklage können EU-Vorhaben gestoppt werden, wenn mindestens ein
Drittel der nationalen Parlamente der EU-Staaten Bedenken anmeldet. Neben
Bundestag und Bundesrat konnten lediglich die Parlamente Dänemarks und
Schwedens für eine Klage gewonnen werden.
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