Zahlungsziel 30 Tage /
Verzugszinsen von acht Prozent / Mindestentschädigung für Gläubiger / Europaparlament verabschiedet EU-Richtlinie
Unternehmen und die öffentliche Hand in der EU müssen künftig pünktlicher
zahlen. Das Europaparlament (EP) verabschiedete heute die neue EU-Richtlinie
zum Zahlungsverzug, über die sich EP und
Rat bereits geeinigt haben. "Endlich wird dem Pleitegeier Zahlungsausfall
der Kragen umgedreht. Oft nämlich stehen kleinere Betriebe vor dem Bankrott,
wenn ein größerer Auftrag nicht pünktlich bezahlt wird. Künftig können
diese ihre Rechte besser durchsetzen", sagte der binnenmarktpolitische
Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU).
Grundsätzlich tritt bei
Rechnungen für Unternehmen europaweit nach 30 Tagen Verzug ein. Die dann fälligen Verzugszinsen sollen acht
Prozent betragen. Für öffentliche Stellen soll ebenfalls eine Frist von 30
Tagen gelten. In Ausnahmefällen können dort bis zu 60 Tage für die Zahlung
vorgesehen werden, etwa im Gesundheitswesen oder wenn dies Verwaltungsvorgänge
und -prüfungen erforderlich machen.
Gläubiger sollen eine Mindestentschädigung von 40 Euro für eine Mahnung
bekommen und eine Entschädigung für weitere angemessene Kosten verlangen
können.
"Die neue Richtlinie ist ein
echter Fortschritt für alle Unternehmen, die auch grenzüberschreitend tätig
sind. Endlich gilt, dass die vertragswidrige 'Freiheit', nicht zu zahlen, dort
endet, wo die Existenz des anderen gefährdet wird", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Nach Angaben der Kommission gibt es derzeit in der EU etwa 90 Milliarden Euro an unbezahlten Rechnungen.
Zwei Drittel davon entfallen auf die öffentliche Hand und ein Drittel auf
Unternehmen.
"Viele mittelständische
Betriebe schrecken bisher oft vor der Durchsetzung von Verzugszinsen zurück,
weil sie um ihre Geschäftsbeziehungen fürchten.
Mit der neuen Richtlinie tun wir konkret etwas für die Verbesserung
der Zahlungsmoral. Jetzt muss es darum gehen, dass für die gerichtliche
Geltendmachung von Forderungen überall in Europa ähnliche Fristen gelten",
sagte der EVP-Politiker.
Nach einer formalen Billigung
durch den Rat kann die Richtlinie im kommenden Jahr in Kraft treten. Ab 2013
gelten dann die neuen Bestimmungen. In Deutschland besteht durch die Richtlinie
kein Änderungsbedarf. Neu ist lediglich, dass Zahlungszielvereinbarungen nicht
mehr über 60 Tage hinausgehen dürfen.
Für weitere Informationen:
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