EP legt strenge Finanzregeln für Europäischen Auswärtigen Dienst fest
Die Verwendung von EU-Geldern durch den Europäischen Auswärtigen Dienst
(EAD) wird strengen Vorschriften und einer umfassenden Kontrolle unterliegen.
Dazu legte das Europäische Parlament heute mit breiter Mehrheit die
Haushaltsordnung des neuen EU-Außenamts fest.
Diese gibt die Regeln vor, nach denen die EU-Delegationen in Drittstaaten -
also die Botschaften der Europäischen Union - EU-Gelder ausgeben dürfen.
"Das Europäische Parlament hat klare Regeln vorgegeben um
festzulegen, wer für die Gelder verantwortlich ist und um eine lückenlose
Kontrolle der Ausgaben zu gewährleisten", betonte die Berichterstatterin
des Europäischen Parlaments, Inge Gräßle (CDU). Um Kompetenzkonflikte zu vermeiden, sollen die Leiter der
EU-Delegationen auch die Auszahlung von Geldern übernehmen können, die
eigentlich der EU-Kommission unterstehen. Im Falle finanzieller Unregelmäßigkeiten müssen sie sich an einen
Sonderausschuss wenden. Alle Ausgaben sollen regelmäßig durch den internen Rechnungsprüfer der
EU-Kommission durchleuchtet werden.
Zudem setzten die Europaabgeordneten durch, dass der EAD dem
Europäischen Parlament über seine Ausgaben detailliert Bericht erstattet. Dazu
gehört eine jährliche Liste über die Verwaltungsausgaben der Behörde
einschließlich aller Personalstellen.
"Die Diplomaten in den EU-Vertretungen müssen jedes Jahr aufzeigen,
wie viel Geld sie ausgeben und wie hoch ihre Verwaltungsausgaben sind. Der
Steuerzahler bekommt mehr Transparenz in der EU-Außenpolitik ", so Gräßle.
Allerdings forderte Gräßle EU-Kommission
und Mitgliedstaaten zu Einsparungen auf, sobald der EAD seine Arbeit
aufgenommen hat. "Die Außenvertretung der
EU muss komplett beim EAD konzentriert werden. Kommission und Rat dürfen keine
Nebenaußenpolitik
betreiben. Die bisher angestrebten Einsparungen von 10 Prozent sind dabei zu
wenig".
Für weitere
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