Sabine Verheyen (EVP/CDU): Neue EU-Regeln zum Zahlungsverzug

05.10.2010

Zahlungsziel 30 Tage /
Verzugszinsen acht Prozent / Europäische Institutionen von Richtlinie
ausgenommen / Entscheidung EP-Binnenmarktausschuss

Nach
langwierigen Verhandlungen zwischen dem Europaparlament (EP) und dem Rat ist
die neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug unter Dach und Fach. Der EP-
Binnenmarktausschuss verabschiedete heute die neuen Standards. "Das ist
ein großer Schritt hin zu einer verbesserten europaweiten Zahlungsmoral im
Geschäftsverkehr. In den letzten Jahren haben insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen unter der schlechten Zahlungsmoral in einigen Mitgliedstaaten
gelitten. Damit ist jetzt Schluss", sagte die CDU-Europaabgeordnete Sabine
Verheyen.

Die
Einigung  zwischen Parlament und Rat
sieht vor, dass Unternehmen Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen
begleichen müssen. Diese Frist kann mit gegenseitigem Einverständnis auf bis zu
60 Kalendertage ausgedehnt werden. Darüber hinausgehende Vereinbarungen
zwischen den Vertragsparteien dürfen nicht grob unbillig sein. Öffentliche
Stellen haben eine 30-tägige Zahlungsfrist, außer in Ausnahmefällen wie etwa
komplexe Bauvorhaben. In keinem Fall darf jedoch die Zahlungsfrist 60
Kalendertage überschritten werden. Zudem bleibt die Entscheidung, die
Zahlungsfristen für öffentliche Unternehmen und öffentliche Stellen aus dem
Bereich des Gesundheitswesens auf 60 Tage zu erhöhen, den Mitgliedstaaten
überlassen. Als Mahngebühr wurde eine Fixsumme von 40 Euro festgelegt. Eine
pauschale "Strafgebühr" von fünf Prozent des Auftragswerts wurde
abgelehnt. Stattdessen sollen Verzugszinsen von acht Prozent zusätzlich zum
Basiszinssatz  berechnet werden. Das
Parlament hatte gefordert, auch die EU-Institutionen bei Zahlungsverzug in die
Pflicht zu nehmen. Dies konnte allerdings aus rechtlichen Gründen im Rahmen der
Revision der Haushaltsordnung  nicht in
den Kompromiss übernommen werden.

"Die neuen
Regelungen führen insgesamt zu einer europaweiten Verbesserung der Vorschriften
zum Zahlungsverzug und praktisch zu einer Angleichung der Rechtslage, wie sie
in Deutschland bereits besteht. Allerdings müssen auch die EU-Institutionen
nach der Revision der Haushaltsordnung verpflichtet werden sich an die neuen
EU-Regeln zu halten", so die kommunalpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Gruppe.

Das
Europaparlament wird endgültig in der kommenden Plenartagung im Oktober in Straßburg
über die neue EU-Richtlinie abstimmen.

Für
weitere Informationen:

Sabine Verheyen MdEP, Tel.  +32 2
284 7299