Minimale Nachsüßung von
Fruchtsäften kann sinnvoll sein / Auf Etikett ausweisen / Fettleibigkeit steigt
bei alternativen Zuckergetränken weiter an
Zukünftig
sollen Fruchtsäfte nicht mehr mit Industriezucker gesüßt werden können. Dies
sieht ein Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der
Fruchtsaftrichtlinie vor. Im Grundsatz hält dies der CDU-Europaabgeordnete
Horst Schnellhardt für sinnvoll. "Seit längerem bemühen wir uns darum, die
zunehmende Fettleibigkeit in Europa zu bekämpfen und die Ernährungsgewohnheiten
der Menschen zu verbessern."
Bei
geschmacklich wenig ansprechenden Fruchtsäften bestehe aber das Risiko des
Ausweichens auf extrem zuckerhaltige Getränke. "Ein generelles Verbot von
Zuckerzusatz in Fruchtsäften kann das Gegenteil des beabsichtigten Ziels
bewirken. Fruchtsäfte enthalten wichtige Vitamine und Mineralstoffe. Viele
Fruchtsäfte haben aber die Eigenschaft, von Natur aus sauer zu sein. Was nützt
es uns, wenn Kinder die bitteren Fruchtsäfte verschmähen und stattdessen zur
gesüßten Cola oder Limonade greifen. Dann hätten wir mehr Schaden als Nutzen
angerichtet. Deswegen sollte es weiterhin möglich sein, bei bestimmten Säften
geringe Mengen Zucker zuzusetzen, allerdings bei klarer Angabe der Zuckermenge
pro Liter oder Flasche", so Schnellhardt.
"Fruchtsäfte
sind immer noch Nahrungsmittel, die schmecken müssen, um verzehrt zu werden,
und keine Medikamente", sagte der CDU-Europaabgeordnete. Die geltende
Fruchtsaftrichtlinie aus dem Jahr 2001 steht zur Überarbeitung an.
Europaparlament und Mitgliedstaaten (Rat) müssen nun über den Vorschlag beraten.
Für weitere Informationen:
Dr. Horst Schnellhardt MdEP, Tel. +32 2 284 7618
EVP-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel. +32 2 283 2002
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