Verbindliche Standards für Zulassung
festsetzen / Auch Produkte aus Drittstaaten erfassen / Künftige EU-Verordnung
zu Bioziden
Künftig wird es EU-weite
Mindeststandards für die Zulassung von so genannten Bioziden geben. Das
Europaparlament hat sich heute in erster Lesung für eine entsprechende
EU-Verordnung ausgesprochen. "Mit den neuen Vorgaben wollen wir für mehr
Sicherheit für die Anwender, die Verbraucher und die Umwelt sorgen - und das zu
gleich hohen Standards überall in der EU", sagte die Berichterstatterin des Europaparlaments, Christa Klaß (CDU).
Biozide werden hauptsächlich im Hygiene- und
Reinigungsbereich angewendet und schützen vor Bakterien, Ungeziefer und
Vorratsschädlingen. Biozide finden aber auch
als Schutz- und Konservierungsmittel Verwendung, etwa in Farben,
Holzschutzmitteln oder wenn Autolacke versiegelt und Möbel und Stoffe behandelt
werden. Zwanzig einzelne Produktgruppen sind genannt, darunter auch die
Rhodentizide zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten.
"Wir bekommen strenge Zulassungskriterien. Stoffe, die
erwiesenermaßen gesundheitsschädlich, giftig und gefährlich sind, dürfen in
Europa nicht zugelassen werden. Ein weiterer Fortschritt sind die Regelungen
für den Import von mit Bioziden
behandelten Produkten aus Drittstaaten, wie etwa Möbel und Stoffe. Künftig
gilt, dass kein Produkt in die EU eingeführt werden darf, das nicht unseren
hohen Sicherheitsstandards genügt. Damit gehören etwa Hautreizungen durch
behandelte Kleidung aus Südostasien hoffentlich bald der Vergangenheit
an", so Klaß.
"Die strengsten Zulassungskriterien sind jedoch
sinnlos, wenn Hygieneprodukte falsch angewendet würden. Daher fordern wir die
Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, der eine sichere und nachhaltige
professionelle Anwendung von Biozidprodukten europaweit garantiert", sagte
die CDU-Europaabgeordnete.
"Es ist gelungen, auf sehr technischem Feld den
Schutzinteressen der Verbraucher und der Wettbewerbsfähigkeit der hauptsächlich
mittelständisch strukturierten Hersteller Rechnung zu tragen", so Klaß.
Nun müssen sich Parlament und Rat über die neuen Standards einigen.
Für weitere Informationen:
Christa Klaß MdEP, Tel. +33 388 17 7313