Werner Kuhn (EVP/CDU): "Mitgliedstaaten müssen sich in punkto Flugsicherheit stärker unterstützen"

21.09.2010

Mitgliedstaaten sollen
voneinander lernen/ Unabhängige Stelle untersucht Unfallursache/bessere
Informationen für Angehörige von Unfallopfern

"Aufgrund eines immer rasanteren Ansteigens des
Flugverkehrs in der EU in den letzten Jahren, hat das Unfallrisiko trotz
bedeutender Verbesserungen im Bereich der Sicherheit zugenommen", erklärt
Werner Kuhn, stellvertretender Koordinator im Verkehrsausschuss.

Das Europäische Parlament sprach sich deshalb heute mit
großer Mehrheit für eine Verordnung über die Untersuchung und Verhütung von
Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt aus. Die Rechtsvorschrift soll für
eine massive Verbesserung der Flugsicherheit sorgen sowie Opfern und ihren Angehörigen
zukünftig einen besseren Schutz bieten.

"Bereits heute haben die Mitgliedstaaten ein hohes Maß
an Fachkompetenz zu bieten, wie zum Beispiel das deutsche Luftfahrtbundesamt.
Deshalb sollten sich die Länder auch nicht scheuen, bei Vorkommnissen oder
Unfällen auf die Unterstützung anderer EU-Staaten zurückzugreifen",
erläutert der Verkehrsexperte.

Der Gesetzestext, der eine Überarbeitung der Richtlinie von
1994 ist,  berücksichtigt die wachsende
Komplexität und Quantität des Flugverkehrs von heute. Ziel ist es, ein Netz von
nationalen Untersuchungsstellen zu schaffen und so die Qualität der
Untersuchungen zu verbessern sowie Unterschiede unter den Mitgliedstaaten  in der Untersuchung von Unfällen
auszugleichen.

Die überarbeitete Verordnung sieht des Weiteren vor,
Flugzeugunglücke von einer unabhängigen Stelle untersuchen zu lassen, um
zuverlässig Mängel im Sicherheitsbereich definieren und Korrekturmaßnahmen
einleiten zu können. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) soll
ebenfalls bei den Sicherheitsuntersuchungen eingebunden werden. 

In der Verordnung wird auch auf einen verbesserten
Schutz  von Opfern und ihren Angehörigen
hingewiesen. Demnach sollen sich Fluggesellschaften dazu verpflichten,
innerhalb von zwei Stunden eine Liste über vermisste Fluggäste zu erstellen und
deren Familien entsprechend zu informieren. Diese Regelung soll für alle
Unternehmen gelten, die aus Europa abfliegen oder an einem EU-Flughafen landen.

"Bei der Reservierung eines Fluges darf in Zukunft eine
Person angegeben werden, die im Unglücksfall kontaktiert werden kann. So soll
den Angehörigen der Unfallopfer in ihrer ohnehin schon schmerzhaften Situation
zügig geholfen werden können", so Kuhn.

Der Staat, der die Sicherheitsuntersuchung durchführt,
bestimmt außerdem einen Referenten. Dieser soll erster Ansprechpartner für die
Angehörigen sein sowie eingehende Informationen koordinieren. "Mit der
Verordnung haben wir erreicht, dass die Flugsicherheit sowie der Schutz der
Opfer und ihrer Angehörigen angesichts eines immer komplexer werdenden
Luftraums verbessert werden können", so Kuhn abschließend.

Für weitere
Informationen:

Büro Werner Kuhn, MdEP, Tel.:
+33-3-8817-7215
EVP-Pressestelle, Stella Mancini, Tel.: +33-3-8817-2911 oder
+32 - 473 - 866138
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