Zahlungsziel
30+30 Tage / Verzugszinsen von acht Prozent / Mindestentschädigung für
Gläubiger / Einigung Europaparlament-Rat
Unternehmen und die öffentliche Hand in
der EU müssen künftig pünktlicher zahlen. Unterhändler des Europaparlaments und
der Mitgliedstaaten einigten sich gestern Abend auf eine neue EU-Richtlinie zum
Zahlungsverzug. "Endlich wird dem Pleitegeier Zahlungsausfall der Kragen
umgedreht. Oft nämlich stehen kleinere Betriebe vor dem Bankrott, wenn ein
größerer Auftrag nicht pünktlich bezahlt wird. Künftig können sie ihre
Rechte besser durchsetzen", sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der
EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU).
Grundsätzlich tritt bei Rechnungen für
Unternehmen europaweit spätestens nach 60 Tagen Verzug ein. Die dann fälligen Verzugszinsen sollen acht
Prozent betragen. Für öffentliche Stellen soll eine Frist von 30 Tagen gelten.
In Ausnahmefällen können dort bis zu 60 Tage für die Zahlung vorgesehen werden,
etwa im Gesundheitswesen oder wenn dies Verwaltungsvorgänge und -Prüfungen
erforderlich machen. Gläubiger sollen
eine Mindestentschädigung von 40 Euro für eine Mahnung bekommen und können eine
Entschädigung für weitere angemessene Kosten verlangen.
"Die neue Richtlinie ist ein
echter Fortschritt für alle Unternehmen, die auch grenzüberschreitend tätig
sind. Endlich gilt, dass die vertragswidrige 'Freiheit', nicht zu zahlen, dort
endet, wo die Existenz des anderen gefährdet wird", sagte der
CDU-Europaabgeordnete. Nach Angaben der Kommission gibt es derzeit in der EU
etwa 90 Milliarden Euro an unbezahlten
Rechnungen. Zwei Drittel davon entfallen auf die öffentliche Hand und ein
Drittel auf Unternehmen.
"Viele mittelständische Betriebe
schrecken bisher oft vor der Durchsetzung von Verzugszinsen zurück, weil sie um
ihre Geschäftsbeziehungen fürchten. Mit
der neuen Richtlinie tun wir konkret etwas für die Verbesserung der
Zahlungsmoral. Jetzt muss es darum gehen, dass für die gerichtliche
Geltendmachung von Forderungen überall in Europa ähnliche Fristen gelten",
sagte der EVP-Politiker.
Das Europäische Parlament wird die neue
Richtlinie voraussichtlich am 19. Oktober verabschieden. Nach einer formalen
Billigung durch den Rat kann die Richtlinie im kommenden Jahr in Kraft treten.
Ab 2013 gelten dann die neuen Bestimmungen.
Für
weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab
MdEP, Tel. +32 2 284 7938
EVP-Pressestelle,
Thomas Bickl, Tel. +32 2 283 2002 oder +32 478 215372