Schwerpunkt Jugendliche /
Unterstützung für zahlenmäßige Ziele / Atypisch darf nicht typisch werden /
Entschließung des Europaparlaments
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der
EU werden verbindlicher. Das hat heute das Europaparlament unterstützt und den
Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gelegt. "Bereits
in den Römischen Verträgen waren
Leitlinien für die Beschäftigungspolitik vorgesehen. Mit den Leitlinien
2010 erhält die Verbindlichkeit eine neue Qualität: Im Rahmen der Strategie 2020
wird die EU das Erreichen der Ziele überwachen und gegebenenfalls Verwarnungen
aussprechen", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für
Beschäftigung und Soziales, Thomas Mann (CDU).
"Das Augenmerk des Europaparlaments gilt
dem Nachwuchs. Wir fordern eine Europäische Jugendgarantie, mit der sich die
Mitgliedstaaten verpflichten, Jugendlichen innerhalb von vier Monaten nach
Abschluss ihrer schulischen Ausbildung einen Arbeitsplatz oder Aus- und
Fortbildung zur Verfügung zu stellen. Das ist ein konkretes Ziel, an dem sich
der Erfolg im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit messen lässt. Außerdem soll
die Schulabbrecherquote auf unter zehn Prozent gesenkt werden", betonte
der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament.
"Das Europaparlament unterstützt die
EU-Kommission in der Festlegung zahlenmäßiger Ziele: Bis 2020 soll die
Beschäftigungsquote auf 75 Prozent der aktiven Bevölkerung erhöht werden. 2010 als Jahr des Kampfes gegen Armut und
soziale Ausgrenzung schlägt sich auch in den Leitlinien nieder: Die Zahl derer, die unter der Armutsgrenze
leben, ist um 25 Prozent zu verringern - davon werden etwa 20 Millionen
Menschen in der EU profitieren. Gleichzeitig verstärken wir den Kampf gegen die
Ausgrenzung von Langzeitarbeitslosen: Mindestens 25 Prozent von ihnen benötigen
aktive Arbeitsmarkt-Maßnahmen in Form von Weiterbildung, Bildung oder
Umschulung", sagte Mann.
"Ein weiterer Schwerpunkt sind neue
Beschäftigungsformen wie Befristung und Zeitarbeit. Wir bleiben dabei:
Atypische Arbeitsverträge dürfen nicht typisch für alle werden. Sie sind dann
sinnvoll, wenn sie Übergange schaffen. Zu dauerhaften, geschützten und
höherwertigen Jobs", so der CDU-Europaabgeordnete.
Für
weitere Informationen:
Büro Thomas Mann,
MdEP, Tel. +32 2 284 7318