Durchgriffsrechte der zentralen Aufsicht in Krisenfällen / Neue EU-Finanzmarktaufsicht kommt zum Januar 2011 / Einigung Europaparlament-Rat
Die Finanzmarktaufsicht über grenzüberschreitend tätige Großbanken oder Versicherungen soll künftig nicht mehr in der Hand der nationalen Aufseher liegen, sondern bei einem EU-Gremium angesiedelt sein. In Krisensituationen, wenn ein Konzern in Schieflage gerät, soll die europäische Aufsicht das letzte Entscheidungsrecht über die zu treffenden Maßnahmen haben. Das soll auch für sonstige Fälle gelten, in denen sich die nationalen Aufsichtsbehörden nicht einigen können. Darauf einigten sich heute Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten. "Wir bekommen eine starke EU-Aufsicht. Das ist ein echter Quantensprung für die Stabilität des Finanzmarktes und ein Erfolg für das Parlament", sagte der stellvertretende Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments, Burkhard Balz (CDU).
Die künftige EU-Finanzmarktaufsicht soll aus drei Behörden bestehen, der Wertpapieraufsicht (ESMA), der Bankenaufsicht (EBA) sowie der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht (EIOPA) und Anfang 2011 ihre Arbeit aufnehmen. Auch Ratingagenturen fallen unter die EU-Aufsicht. Ein Frühwarngremium (ESRB) unter Vorsitz des Präsidenten der Europäischen Zentralbank* soll Krisen erkennen helfen. "Wenn wir eines aus der Krise des Euro gelernt haben sollten, dann ist es, dass politischer Spielraum bei Entscheidungen über die Stabilität des Finanzmarktes und der gemeinsamen Währung Gift ist. Unsere Geschlossenheit im Parlament hat diesen Erfolg ermöglicht", so Balz.
Die drei neuen Behörden sollen zunächst auf drei Jahre befristet auf die Standorte London (Banken), Frankfurt (Versicherungen) und Paris (Börsen) verteilt sein. Die Europäische Kommission soll dann einen Bericht erstellen, ob diese Aufteilung in der Praxis funktioniert. "Die Ergebnisse in der Sache werden zeigen, ob dieses Modell tragfähig ist, oder ob man alle drei Behörden der EU-Finanzmarktaufsicht mittelfristig nicht doch unter einem Dach bündeln muss", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Nach formaler Billigung durch den Wirtschaftsausschuss und das Plenum des Europaparlaments (voraussichtlich am 21. September) sowie die EU-Finanzminister soll die neue EU-Finanzmarktaufsicht zu Beginn des kommenden Jahres startklar sein.
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* für das erste fünfjährige Mandat. Nach drei Jahren wird entschieden, ob der folgende Vorsitz im ESRB gewählt wird, oder es qua Amt der EZB-Chef bleiben soll.