Daniel Caspary (EVP/CDU): Industrie braucht Rechtssicherheit bei Auslandsinvestitionen

07.07.2010

Kritik an Neubewertung bilateraler Investitionsabkommen durch EU-Kommission

Nach der heute vorgelegten Strategie der EU-Kommission für Auslandsinvestitionen hat der Koordinator der EVP-Fraktion im Außenhandelsausschuss des Europäischen Parlaments, Daniel Caspary (CDU), vor einer Einzelfallprüfung der bestehenden Verträge einzelner EU-Staaten mit Drittländern über Auslandsinvestitionen gewarnt.

"Die Einzelfallprüfung bilateraler Verträge über Auslandsinvestitionen bedeutet eine Rechtsunsicherheit für die Industrie. Dies könnte zu geringeren Auslandsinvestitionen innerhalb der EU und weniger Umsatz europäischer Firmen in Drittstaaten führen", warnte Caspary.

Die Europäische Kommission hat heute angekündigt, alle bereits existierenden Verträge einzelner EU-Staaten mit Drittländern über Direktinvestitionen zu untersuchen. So soll sichergestellt werden, dass diese Verträge EU-Recht entsprechen. Laut EU-Kommission sei dies notwendig, da der im Dezember 2009 in Kraft getretene Lissabon-Vertrag der EU in der Handelspolitik neue Kompetenzen gebe. Caspary äußerte harsche Kritik an diesem Vorgehen: "Auch in den vergangenen Jahrzehnten war es Aufgabe der Kommission, auf die Einhaltung der Europäischen Verträge durch die Mitgliedsstaaten zu achten. Es kann nicht sein, dass wegen einer Laune der Kommission nach Jahren des Tiefschlafs teilweise seit Jahrzehnten bestehende Verträge in Frage gestellt werden. Dies werden wir im Parlament nicht zulassen."

Nach Schätzungen der EU-Kommission beliefen sich 2008 die Gesamtinvestitionen von Unternehmen aus allen 27 EU-Ländern in Drittstaaten auf rund 3,3 Billionen Euro, Investitionen nicht-europäischer Unternehmen innerhalb der EU auf rund 2,4 Billionen Euro.

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