Europaparlament zu EU-Verordnung Neuartige Lebensmittel
Das Europaparlament hat sich für ein Verbot von Klonfleisch ausgesprochen. In der Abstimmung zur EU-Verordnung zu so genannten Neuartigen Lebensmitteln widersetzten sich die Abgeordneten der Kommission und dem Ministerrat, die Klonfleisch von der Verordnung ausnehmen wollen. "Mit der Forderung nach einem Verbot von Klonfleisch entsprechen wir dem Wunsch der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Es gibt absolut kein Argument, das für die Zulassung von Klonfleisch auf unseren Speisekarten spricht. Wir haben keinen Mangel an Fleisch aus konventioneller Erzeugung. Warum also sollten wir die völlig sinnlose Tierquälerei des Klonens unterstützen? Nur ein Bruchteil der Klone ist überhaupt lebensfähig, und ein Großteil von diesen stirbt zudem innerhalb der ersten Lebensmonate unter großen Qualen", sagte die CDU-Europaabgeordnete Renate Sommer.
"Insgesamt wird die Technik des Klonens das EU-Parlament auch weiterhin beschäftigen. Es ist ein bioethisches Problem Die Erfahrung zeigt, dass alle Reproduktionstechniken, die bei Tieren 'funktionieren', letztendlich auch beim Menschen angewandt werden. Das gilt auch für die Zukunft der Klon-Technik. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns bereits heute eindeutig und grundsätzlich gegen das Klonen aussprechen. Das wird auch die WHO akzeptieren müssen", so Sommer.
In keinem Widerspruch zum Verbot von Klonfleisch steht laut Sommer die Ablehnung einer speziellen Kennzeichnung von Lebensmitteln, die aus Tieren gewonnen werden, welche mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden: "Diese Forderung wurde richtigerweise zurückgewiesen. Da es kaum Tiere gibt, die nicht mit GV-Futter ernährt werden, wäre eine solche Kennzeichnung völlig sinnlos. Außerdem überträgt sich die genetische Veränderung der Futterpflanzen nicht auf die tierischen Erzeugnisse: In Fleisch, Milch und Eiern ist diese genetische Veränderung schlichtweg nicht vorhanden. Deshalb hatte sich das Europaparlament bereits in der Verordnung über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO-Lebens- und Futtermitteln für eine Ausnahme entsprechender tierischer Erzeugnisse von der Kennzeichnungspflicht ausgesprochen. Wer dennoch aus ideologischen Gründen und sehr populistisch eine derartige Kennzeichnung fordert, sollte dem Verbraucher auch erklären, dass damit ohne jeglichen Zusatznutzen der Preis für tierische Erzeugnisse um ein Mehrfaches ansteigen würde", sagte die CDU-Europaabgeordnete.
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