Burkhard Balz (EVP/CDU): Europaparlament will starke EU-Finanzmarktaufsicht

07.07.2010

Veto-Möglichkeit der nationalen Aufseher abschaffen / Mitgliedstaaten müssen Blockade aufgeben / Erstmals EU-Standards für Banker-Boni

Die Finanzmarktaufsicht über grenzüberschreitend tätige Großbanken soll künftig nicht mehr in der Hand der nationalen Aufseher liegen, sondern bei einem EU-Gremium angesiedelt sein. In Krisensituationen soll die europäische Aufsicht das letzte Entscheidungsrecht haben. Das ist die Hauptforderung des Europaparlaments für die Architektur der geplanten EU-Aufsichtsbehörden, die Anfang 2011 an den Start gehen soll. "Wir haben heute dem Rat eine letzte Frist gesetzt und die Tür für eine Einigung bis September offengehalten. Für nationale Spielwiesen ist in einem grenzenlosen Finanzbinnenmarkt kein Platz mehr, wenn wir künftig Krisen vermeiden wollen", sagte der stellvertretende Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments, Burkhard Balz (CDU).

Die künftige EU-Finanzmarktaufsicht soll aus drei Behörden bestehen, der Wertpapieraufsicht (ESMA), der Bankenaufsicht (EBA) sowie der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht (EIOPA). Die Finanzminister der Mitgliedstaaten wollen sich - auf Druck Großbritanniens - bisher den Entscheidungen der EU-Gremien nicht beugen, wenn diese Auswirkungen auf die nationalen Haushalte haben. "Nationale Machtfragen müssen zurückstehen, wenn es um Entscheidungen in der Sache geht. Wenn wir eines aus der Krise des Euro gelernt haben sollten, dann ist es, dass politischer Spielraum bei Entscheidungen über die Stabilität des Finanzmarktes und der gemeinsamen Währung Gift ist. Ich erwarte jetzt, dass der Rat endlich konstruktiv an einer Einigung mitarbeitet, sonst wird der Starttermin Anfang 2011 nicht zu halten sein", so Balz.

Die Abgeordneten billigten heute eine EU-Richtlinie zur Begrenzung von Banker-Boni, die weltweit erste Regelung dieser Art, auf die sich Parlament und Rat bereits geeinigt haben. Künftig sollen höchstens 30 Prozent der Prämien bar ausbezahlt werden dürfen und die Boni auf drei bis fünf Jahre gestreckt sein. Ob es zur vollen Auszahlung kommt, soll vom tatsächlichen Erfolg eines Managers abhängig sein. Pensionen für Banker in Führungspositionen müssen zunächst im Reservekapital der Bank verbleiben. "Die Prämien müssen auf nachhaltigen Erfolg ausgerichtet sein. Und Luxuspensionen für gescheiterte Spitzenbanker sind künftig passé", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

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