Werner Kuhn (EVP/CDU): "Passagierrechte gesichert - kleine Betriebe gerettet"

06.07.2010

Fahrgastrechte-Verordnung für See- und Binnenschifffahrt entschärft ohne Einbußen für die Passagiere

"Die EVP hat erreicht, dass kleine Schiffsbetriebe nicht dieselben hohen Anforderungen erfüllen müssen wie große Touristikunternehmen und daher in ihrer Existenz gefährdet gewesen wären", so Werner Kuhn, stellvertretender Koordinator im Verkehrsausschuss.

"So erfasst die Verordnung keine Schiffe, deren Besatzung weniger als drei Personen umfasst. Anbieter von Fahrten auf historischen Booten sowie Ausflugs- und Besichtigungsfahrten sind ebenfalls ausgenommen", erklärt der Europaabgeordnete.

Auch Fahrten über Distanzen von unter 500 Metern werden nun von der Regelung ausgeklammert. "Es wäre Irrsinn gewesen, wenn jede Fähre unter die Verordnung gefallen wäre. Kleine Betriebe könnten nie die in der Verordnung festgeschriebenen Ersatzleistungen, geschweige denn Entschädigungszahlungen aufbringen wie vergleichsweise große Unternehmen. Meines Erachtens müssen wir hier die Kirche im Dorf lassen: Fällt eine lang geplante Urlaubsreise mit dem Schiff ins Wasser, sind Entschädigungen von Seiten des Anbieters angemessen. Ist es aber einmal nicht möglich, bei einem Mittagsausflug das Ausflugsschiff zu benutzen, darf deswegen nicht gleich die Existenz des Unternehmers auf dem Spiel stehen", so der CDU-Abgeordnete.

"In der ursprünglichen Fassung der Kommission wären kleine Schiffsbetreiber untergegangen, da sie die Anforderungen nicht hätten erfüllen können. Hier konnte das Europäische Parlament verhindern, dass kleine Betriebe kaputt reguliert worden wären, und dabei doch noch starke Fahrgastrechte durchsetzen", so Kuhn abschließend.

Die Anpassung der Fahrgastrechte in der See- und Binnenschifffahrt sowie im Kraftomnibusverkehr ist Teil eines Pakets, das von der Kommission im Dezember 2008 vorgelegt wurde. Damit soll an die Rechte, die Flug- und Bahnreisende bereits genießen, angeknüpft werden.

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