Dieter-L. Koch (EVP/CDU): "Grünes Licht für den Einsatz intelligenter Verkehrssysteme"

06.07.2010

Europäisches Parlament ebnet den Weg für einen reibungslosen Verkehr

"Mit der heutigen Abstimmung ist der Weg frei für eine koordinierte Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr, die auf Grund ihrer Auswirkungen auf die Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern auch für diese von außerordentlicher Bedeutung sind. Das ist für mich der Aufbruch in ein neues Verkehrszeitalter", so Dieter-Lebrecht Koch, Schattenberichterstatter des IVS-Papiers und stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament.

Das Europäische Parlament verabschiedete heute mit großer Mehrheit die Richtlinie zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen.

"Wir haben uns zum Ziel gesetzt, den Verkehr sauberer, effizienter und sicherer zu gestalten. Dies funktioniert nur, indem man Schwachstellen, wie z. B. den Stau im Reiseverkehr, beseitigt. Mit den IVS haben wir die Chance, durch Echtzeitverkehrs- und Reiseinformationsdienste, wichtige Voraussetzungen für einen reibungslosen Verkehrsfluss zu schaffen", erklärt Koch.

"IVS bedeutet auch, dass wir die Grundlagen gebildet haben, um das elektronische Notrufsystem eCall EU-weit flächendeckend einführen zu können oder Telematik gestützte Park- und Reservierungssysteme für LKW und gewerbliche Fahrzeuge anbieten zu können", so der Verkehrsexperte.

Koch weiter: "Die Richtlinie dient der konsequenten, zielgerichteten Umsetzung des Aktionsplanes IVS und garantiert, dass diese Systeme zum integrierten Bestandteil neuartiger Fahrzeuge und Infrastrukturen werden. Nun haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die IVS-Anwendungen mit bereits bestehenden Systemen kompatibel sind, IVS für alle Verkehrsträger und ihre Schnittstellen nutzbar ist und eine räumliche Aufsplitterung vermieden wird. IVS bieten neuartige Chancen für die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger, dienen der Kapazitätsoptimierung von Infrastrukturen und ermöglichen willkommene Zusatzdienste für Privatpersonen und Geschäftsleute".

Im Sinne des Datenschutzes sollen nur anonyme Daten verwendet werden. Bei personenbezogenen Daten wird eine Zweckbegrenzung gelten, wobei die vorherige Zustimmung für deren Verarbeitung eingeholt werden muss.

Es gilt als vereinbart, dass spätestens ein Jahr nachdem die Europäische Kommission Spezifikationen zu einem konkreten IVS-Anwendungsgebiet und die dazu gehörige Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt hat und ein legislatives Verfahren zur verpflichtenden Einführung dieses Dienstes eingeleitet wird. IVS fügen sich harmonisch in das Programm EU 2020 ein, weil sie u. a. umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsaufträge auslösen", so Koch abschließend.

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