Anhörung im Europaparlament mit Experten / Suche nach gesamteuropäischer Lösung / EU-Richtlinienvorschlag ausgestalten
Im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern soll es künftig EU-weite Standards geben. Zu diesem Thema fand heute Vormittag im Europäischen Parlament in Brüssel eine Anhörung statt, bei der praxistaugliche und effiziente Lösungen diskutiert wurden. Teilnehmer waren EU-Kommissarin Cecilia Malmström, UNICEF-Direktor Gordon Alexander, Julia von Weiler für die Opferorganisation "Innocence in Danger", der Direktor von Europol, Rob Wainwright, sowie Vertreter von Internet-Unternehmen. Grundlage der Diskussion ist ein EU-Richtlinienentwurf zum Kinderschutz.
"Die Verbreitung von Material, das Kindesmissbrauch im Internet darstellt, muss mit allen Mitteln bekämpft werden", sagte die CDU-Europaabgeordnete Sabine Verheyen. "Der derzeitige Flickenteppich an nationalen Regelungen ist ein großes Problem, denn er bietet Kriminellen zahlreiche Schlupflöcher, die sie für sich nutzen können. Wir benötigen daher dringend ein EU-weites Vorgehen bei der Bekämpfung der Kinderpornographie im Netz."
Der Richtlinienentwurf von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström führt 22 Straftatbestände auf, die die EU-Mitgliedstaaten im Falle der Annahme des Entwurfs in nationales Recht umsetzen müssten. Neben dem sogenannten Grooming, der Kontaktaufnahme mit einem Kind mit dem Zweck, seine Hemmungen herabzusetzen, um es schließlich sexuell zu missbrauchen, sollen vor allem die Produktion, die Verbreitung und der Besitz sowie das gezielte Suchen und Betrachten von Darstellungen sexuellen Missbrauchs im Internet als Straftatbestand gelten - egal, ob die entsprechende Datei auf dem Rechner gespeichert wird oder nicht.
Dem Entfernen solcher Inhalte im Ursprungsland, dem konsequenten Vorgehen gegen die Anbieter und der Sicherstellung der Strafverfolgung der Täter muss Priorität eingeräumt werden. "Deshalb unterstütze ich die Forderung, diese Inhalte zu löschen, da durch gezieltes Löschen einzelner Seiten oder Bilder viel effektivere Resultate erzielt werden, als durch simples Verstecken," so Verheyen. "Durch die netzseitige Zugangserschwerung wird der Inhalt schließlich nicht aus dem Internet entfernt und die Täter werden nicht ermittelt." Auch der Zugriff auf die Inhalte wird nicht sicher verhindert. Die Entscheidung darüber, zusätzlich Internetsperren einzurichten, sollte bei den Mitgliedsstaaten verbleiben und nicht EU-weit zwingend vorgeschrieben werden.
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