Versorgung Privathaushalte mindestens 30 Tage / Verletzlichkeit durch Lieferunterbrechungen verringern / EP und Rat einig über neue EU-Verordnung
Die Versorgungssicherheit der EU mit Gas wird künftig verbessert. Unterhändler von Europaparlament und Rat einigten sich gestern Nacht auf die Details einer neuen EU-Verordnung. Im Falle von Lieferunterbrechungen muss ein zwischen den EU-Ländern abgestimmter Notfallplan greifen. Die Versorgung der Privathaushalte soll dabei Priorität haben. "Wenn es Lieferunterbrechungen wie jetzt aus Weißrussland gibt, soll nicht gleich das Chaos ausbrechen. Die EU wird künftig besser gewappnet sein. Das macht uns auch weniger politisch erpressbar ", sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, Herbert Reul (CDU).
Für die künftige EU-Verordnung "zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung" sind EU-weite Notfallpläne vorgesehen. Die Mitgliedstaaten erarbeiten diese auf regionaler und nationaler Ebene. Im Krisenfalle werden diese unter Einbeziehung der EU-Kommission koordiniert. "Wenn Hähne von außen zugedreht werden, muss es intern reibungslose Überbrückungsmaßnahmen geben. Was der Markt dann nicht schafft, müssen die Mitgliedstaaten abgestimmt erledigen können. Die regionale Zusammenarbeit über Grenzen hinweg wird das Kernstück bilden", so Reul.
Die Versorgung von Privathaushalten und wichtigen Versorgungseinrichtungen wie etwa Krankenhäusern soll so lange wie möglich aufrecht erhalten werden. Die neue Verordnung sieht ein garantiertes Minimum von 30 Tagen vor. "Die Privatkunden dürfen nicht deshalb frieren, nur weil sonst die Produktion im Stahlwerk oder in der Raffinerie heruntergefahren werden muss. Und lebenswichtige Operationen dürfen nicht gefährdet sein. Dafür soll es EU-weite Standards geben", sagte der CDU-Europaabgeordnete. Auch die Unternehmen müssen sich für den Krisenfall rüsten, etwa durch die Einrichtung von Flussumkehrvorrichtungen bei zentralen grenzüberschreitenden Pipelines.
Die neue EU-Verordnung muss nun noch vom Plenum des Europaparlaments und vom Rat verabschiedet werden. Danach können die neuen Standards, die bis spätestens 2014 umgesetzt sein müssen, in Kraft treten. "Europa kann bei der Energieversorgungssicherheit nur mit einer gemeinsamen Strategie bestehen", sagte der Ausschussvorsitzende.
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