Inge Gräßle (EVP/CDU): Europäischer Auswärtiger Dienst erfordert ordentliches Parlamentsverfahren

22.06.2010

"Eine Einigung über die zukünftige Arbeit des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) kann es noch gar nicht geben. Die Beratungen über die Errichtung des EAD erfordern ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament" - mit diesen Worten dämpfte die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für die Haushaltsordnung des EAD, Inge Gräßle (CDU), mögliche voreilige Freuden. "Neben der Ratsverordnung zur Errichtung des EAD muss das Europäische Parlament dem Nachtragshaushalt, der Haushaltsordnung und dem Beamtenstatut des neuen Dienstes zustimmen. Ein Hauruckverfahren kann es in diesen wichtigen Fragen nicht geben", sagte Gräßle nach den gestrigen Beratungen in Madrid.

Für eine Zustimmung des Parlaments müssten entscheidende Elemente der Haushaltskontrolle gewahrt sein. "Die angedachte Vermischung der Finanzverantwortung in Drittstaaten zwischen EAD und EU-Kommission erfordert eine detaillierte Regelung der Haushaltsordnung, sonst werden die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments in der Praxis ausgehebelt und niemand kann kontrollieren, wer genau in den künftigen EU-Botschaften für die Auszahlung von EU-Geldern verantwortlich ist. Deshalb muss auch der interne Rechnungsprüfer der EU-Kommission für den EAD zuständig sein", so Gräßle.

Zu den verbesserten Kontrollrechten des Parlaments zähle auch die Notwendigkeit, den bisher als zwischenstaatlichen Fördertopf verwalteten Europäischen Entwicklungsfonds in das reguläre Haushalts- und Haushaltskontrollverfahren einzubeziehen, damit dieser den Kontrollrechten des Parlaments unterliegt.

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