Dieter-L. Koch (EVP/CDU): "Europäisches Parlament will Selbständige vor sich selbst schützen!"

16.06.2010

Arbeitszeitrichtlinie im Transportgewerbe soll Selbständige mit einbeziehen

"Angestellte Bus- und LKW-Fahrer sollen einen Mindestsozialschutz genießen, insbesondere, was übermäßig lange Arbeitszeiten und einen unregelmäßigen Arbeitsrhythmus angeht. Selbständige haben in dieser Richtlinie nichts zu suchen", mahnt der Vizepräsident des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments, Dieter-L. Koch.

Entgegen den Vorschlägen der Europäischen Kommission verabschiedete heute das Europäische Parlament eine EU-Regelung zu Arbeitszeiten im Transportgewerbe, die selbständig unternehmerisch tätige Kraftfahrer einschließt.

"Die Einbeziehung selbständiger Berufskraftfahrer in die Vorschrift wird die Existenz der betreffenden Firmen gefährden und in der Konsequenz zukünftiges Unternehmertum eindämmen. Dies ist gerade in der Finanzkrise das völlig falsche Signal. Außerdem steht nun die Frage im Raum, ob noch weitere selbständige Erwerbstätigkeiten wie Handwerker, Architekten und Politiker reguliert werden", so Koch weiter.

"Unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit sollen hier Unternehmen in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden. Dabei bezieht die seit April 2007 in Deutschland geltende und für die Verkehrssicherheit relevante Lenk- und Ruhezeiten-Richtlinie selbständige Berufskraftfahrer mit ein und gewährleistet damit eine erhöhte Sicherheit auf unseren Strassen", so Koch weiter.

Abschließend betont der Europaabgeordnete: "Die Einbeziehung von selbständigen Berufskraftfahrern in die Richtlinie produziert Kosten und erhöht den Verwaltungsaufwand drastisch, obwohl die Kontrollierbarkeit kaum gegeben sein wird. Wir dürfen selbständige Berufskraftfahrer, die unternehmerisch tätig sind und die verkehrssicherheitsrelevanten Lenk- und Ruhezeiten einhalten, doch in der Ausübung ihres Berufes nicht beschränken! Vielmehr ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, Scheinselbständigkeit im Transportgewerbe zu bekämpfen".

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