Andreas Schwab (EVP/CDU): EU-Kartellrecht: Kommission wirbt für gelockerte Bußgeldpraxis

16.06.2010

Ratenzahlung möglich /  Folgen der Wirtschaftskrise abmildern /
Grundlinien der Wettbewerbspolitik beibehalten

Die Europäische Kommission will die Bußgeldpraxis beim Wettbewerbsrecht lockern. Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia und Haushaltskommissar Janusz Lewandowski warben gestern Abend bei den Parlamentsabgeordneten in Straßburg dafür, dass Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ihre Geldbußen künftig auch  in Raten abbezahlen können. Um Kartellsündern in der Krise entgegenzukommen, sollen diese anders als bisher keine Bankgarantie für noch nicht beglichene Raten mehr vorweisen müssen.

"Diese Praxis stellt eine angemessene Herangehensweise dar, um die Grundlinien der Wettbewerbspolitik beizubehalten und gleichzeitig den momentanen wirtschaftlichen Schwierigkeiten in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen", so Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion.

Bislang sieht die Verordnung (EG) 1/2003 des Rates Geldbußen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Konzernumsatzes für Unternehmen vor, die wegen wettbewerbswidriger Absprachen überführt wurden. Strafnachlass und Geldbußen auf Raten werden nur in bestimmten Ausnahmen gewährt, insbesondere, wenn den beteiligten Firmen der finanzielle Ruin droht. Dies soll sich auch in Zukunft nicht ändern. Nur die Hürde der Bankgarantien bei Ratenzahlungen, welche meist zum Bankrott der Unternehmen führt, soll nun genommen werden.  "Eine Anpassung der rechtlichen Basis der Bußgeldpolitik an die veränderten Rahmenbedingungen bleibt aber notwendig. Die Kommission muss dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament endlich eine geänderten Vorschlag der Leitlinien machen, damit die Unternehmen mehr Transparenz über die Grundlagen haben, auf deren Basis die Kommission ihre Bußgeldpolitik ausrichtet und konkrete Strafen berechnet", so der CDU-Europaabgeordnete.

Von der jetzt vorgeschlagenen Praxis profitieren könnten auch die deutschen Unternehmen Grohe, Hansgrohe und Duravit, gegen die seit 2004 neben zahlreichen anderen Unternehmen wegen eines Badarmaturen- und Duschwannenkartells ermittelt wird. Bis Ende Juni soll über Geldbußen und Strafnachlässe entschieden sein.

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel.  +33 388 17 7938