Behandlungen im EU-Ausland werden einfacher / Deutsches Gesundheitssystem wird profitieren / Europaparlament will noch mehr Rechte für Patienten
Die künftige EU-Richtlinie zu medizinischen Behandlungen im EU-Ausland kommt voran. Die EU-Gesundheitsminister haben sich heute auf eine gemeinsame Position geeinigt. Nun ist das Europaparlament am Zuge, das sich für mehr Rechte für die Patienten bei grenzüberschreitenden Behandlungen einsetzen will. "Nach fast zwei Jahren gibt es endlich eine Position im Rat. Wir werden jetzt für eine noch einfachere Handhabung des grenzüberschreitenden Angebotes für die Patienten eintreten", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament und Arzt, Peter Liese (CDU).
"Es ist wichtig, dass der Ministerrat endlich seine Position festgelegt hat. Die Haltung vieler Mitgliedstaaten war zynisch. Der Europäische Gerichtshof hat Patienten eindeutig das Recht zugesprochen, eine geplante Behandlung auch im Ausland durchzuführen. Wenn einzelne Mitgliedstaaten - nicht so Deutschland- die Patienten immer wieder auf den Klageweg des EuGH verwiesen haben, ist dies unerträglich. Denn Patienten sind ohnehin in einer schwachen Position und ein jahrelanges Verfahren durch alle Instanzen kann dazu führen, dass der Patient verstorben ist, bevor ein endgültiges Urteil gesprochen ist. Die deutschen Anbieter im Gesundheitswesen können von der Richtlinie profitieren, da unser Gesundheitssystem im europäischen Vergleich gut ist. Dadurch können zusätzliche Einnahmen durch Patienten aus anderen Ländern erzielt werden", so Liese
Das Parlament wird nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen erzwingen. "Patienten die an seltenen Krankheiten leiden, müssen unterstützt werden. Außerdem möchten wir, dass bei einer Behandlung, die genehmigt werden muss, der Patient einen Gutschein bekommt, damit er nicht in Vorkasse treten muss. Zudem sollen ethisch umstrittene Verfahren nur dann von der Krankenkasse erstattet werden, wenn sie unter den gleichen Regeln durchgeführt werden, die auch im Inland gelten. Bei DNA-Tests und bei künstlicher Befruchtung darf unser ethischer Standard nicht durch die Richtlinie untergraben werden. Ich bin Bundesgesundheitsminister Rösler sehr dankbar, dass er eine entsprechende Klarstellung durch das Europaparlament öffentlich unterstützt hat", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
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Dr. med. Peter Liese MdEP, Tel. +32 2 284 7981