Werner Kuhn (EVP/CDU)/Dieter-L. Koch (EVP/CDU): "Einheitliche Sanktionen im Straßenverkehr für den Europäischen Binnenmarkt"

18.05.2010

Lissabonvertrag ermöglicht Beseitigung des Sanktionen-Gefälles innerhalb der Europäischen Union

Das Europäische Parlament hat sich heute mit großer Mehrheit für eine Harmonisierung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgesprochen. Momentan existieren noch verschiedene Arten von Sanktionen in den Mitgliedstaaten. So sehen einige EU-Länder Geldbußen vor, in 15 EU-Mitgliedstaaten gilt die Stilllegung des Fahrzeugs als Sanktionsmöglichkeit. Sieben EU-Länder haben die Möglichkeit, bei schweren Verstößen Haftstrafen zu verhängen, einige entziehen die Fahrerlaubnis.

"Schon in der Einordnung der Straftaten unterscheiden sich die Mitgliedstaaten: Verstöße, die in einem EU-Land als schwer eingestuft werden, fallen in einem anderen unter die Kategorie "geringfügig", kritisiert der stellvertretende Koordinator im Verkehrssausschuss, Werner Kuhn.

Momentan beträgt beispielsweise der Höchstsatz für einen Verstoß gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr in Malta 58,23 Euro, in Deutschland und Österreich können bis zu 5000 Euro verlangt werden.

"Für einen funktionierenden Binnenmarkt ist es notwendig, dass Unternehmer und Fahrer gerade bei internationalen Transporten Klarheit über die Rechtslage gewinnen. Dies kann in einer Europäischen Union, innerhalb derer ein solches Gefälle in der Rechtslage besteht, nicht gelingen", so Kuhn.

"Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten Sanktionen aufgrund eines Verstoßes verhängen, der in einem anderen EU-Land oder außerhalb der EU begangen wurde. Dabei wird das geltende Recht des Mitgliedslandes, das die Sanktion verhängt, angewandt", erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Transportausschusses, Dieter-Lebrecht Koch.

"Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit müssen die Mitgliedstaaten vor allem für eine entsprechende Infrastruktur sorgen. Hier sollten zum Beispiel  gerade entlang der Transeuropäischen Verkehrsnetze eine ausreichende Anzahl an sicheren und zumindest mit Sozialanlagen ausgestatteten LKW-Parkplätzen zur Verfügung stehen. Nur so können Berufskraftfahrer die Lenk- und Ruhezeiten-Vorschriften einhalten", fordert Verkehrssicherheitsexperte Koch.

"Wir erwarten nun von der Kommission, dass sie die neuen legislativen Möglichkeiten zur Harmonisierung eines Mindestmasses an Rechtsvorschriften, die durch den Vertrag von Lissabon eingeführt sind, prüft", so die beiden Europaabgeordneten abschließend.

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