Europaparlament erneuert Richtlinie zum Sozialschutz selbständiger Frauen und Frauen von Selbständigen
"Für selbständig arbeitende Frauen und Frauen von Selbständigen haben wir mit der Erneuerung der Richtlinie aus dem Jahr 1986 eine weitaus bessere soziale Absicherung erreichen können, als es zuvor der Fall war. Mit der neuen Gesetzgebung wird endlich den Lebensumständen der selbständig tätigen Frauen und der Frauen, die zum Beispiel im Betrieb ihres Mannes mitarbeiten, Rechnung getragen", so Christa Klass, Mitglied des Frauenausschusses im Europäischen Parlament.
"Ein sehr wichtiger Punkt ist der Mutterschutz: Es war nicht einzusehen, dass selbständige Frauen nicht unter dem gleichen Schutz standen wie Erwerbstätige. Wir haben erreicht, dass auch selbständig arbeitende Mütter EU-weit Anspruch auf mindestens 14 Wochen Schwangerschaftsurlaub haben", so Klass.
Des Weiteren werden die selbständig arbeitenden Frauen sowie die Frauen von Selbständigen besser gegen Krankheit und Alter abgesichert. "Die Mitgliedstaaten müssen nun Selbständigen und den oft unentgeltlich mitarbeitenden Ehepartnern eine soziale Absicherung anbieten. Ob die Länder dies auf obligatorischer oder freiwilliger Basis tun, ist im Sinne der Subsidiarität national zu regeln", erklärt die Europaabgeordnete.
"Die Richtlinie umfasst alle selbständigen Tätigkeiten. Eine Begrenzung auf Tätigkeiten in der Landwirtschaft konnten wir verhindern", betont Klass abschließend.
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