Andreas Schwab (EVP/CDU): EU-Autovertrieb: Europaparlament will kleine Händler stärken

06.05.2010

Mehrmarkenvertrieb soll erhalten bleiben / Einstimmige Entschließung des Europaparlaments

Das Europaparlament will eine Schwächung der kleineren Autohändler gegenüber den Herstellern verhindern. In ihrer heutigen Entschließung fordern die Abgeordneten die Kommission auf, die bestehenden EU-Regeln für Vertrieb und Wartung von Neufahrzeugen zu verlängern. "Wir sind auf der Seite der vielen heimischen Händler vor allem im ländlichen Raum, die seit Jahren einen Mehrmarkenvertrieb aufgebaut und in die Verkaufsräume investiert haben. Die bisherige Praxis hat sich durchaus bewährt", sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU).

Die Vorschläge der Kommission zu einer Anschlussregelung für die derzeitige so genannte Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die Ende Mai ausläuft, sehen bislang vor, eine Bezugspflicht von bis zu 80 Prozent an Neuwagen nur eines Herstellers zu ermöglichen. "Viele kleinere Betriebe sind nicht überlebensfähig, wenn sie nur eine Marke verkaufen. Dazu bleiben sie auf ihren Investitionen sitzen, die sie seit der letzten Regeländerung 2002 getätigt haben. Soweit die GVO etwas dazu beitragen kann, die bestehende Vertriebsstruktur mit den klein- und mittelständischen Kraftfahrzeug-betrieben zu erhalten, muss die Kommission diese Chance nutzen", so Schwab.

Das europäische Kraftfahrzeuggewerbe besteht aus etwa 350.000 zumeist klein- und mittelständischen Betrieben im Bereich Handel, Wartung und Reparatur mit einem Umsatz von circa 800 Milliarden Euro und 2,8 Millionen Beschäftigten. "Im Hinblick auf die derzeitige unsichere Wirtschaftslage ist ein Infragestellen des bestehenden Rechtsrahmens ein unkalkulierbares Risiko für alle Wirtschaftsbeteiligten in diesem Sektor. Das Kfz-Gewerbe braucht Rechts- und Planungssicherheit. Das Europäische Parlament hat heute den Händlern den Rücken gestärkt. Ohne spezifischen europäischen Rechtsrahmen ist die bestehende Vertriebsstruktur mit den zahlreichen klein- und mittelständischen Kraftfahrzeugbetrieben gefährdet", so Schwab.

Die Kommission sollte überlegen, so Schwab, ob die Vorgabe von Herstellern, einzelne Marken konkret vom Mehrmarkenvertrieb auszuschließen, eindeutig verboten wird. Auch sollten Zeitverträge einen Übergangszeitraum vorsehen, der den Mehrmarkenvertrieb nicht praktisch unmöglich macht.

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