Absenkung vom Tisch - Einbezug Selbstständiger offen!
Bei der heutigen Abstimmung über die Arbeitszeitrichtlinie im Transportgewerbe konnte eine Ausdehnung der Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung auf Fahrzeuge unter 3,5t verhindert werden. Der hessische CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann, sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im EP, war Wortführer gegen eine Ausdehnung: "Die Lenk- und Ruhezeitenverordnung auf Fahrzeuge unter 3,5t auszuweiten, schafft nur neue Bürokratie und Kosten! Digitale EG-Kontrollgeräte müssten in alle gewerblich genutzten Fahrzeuge eingebaut werden, Dokumentationspflichten würden entstehen. Es gibt keine Notwendigkeit für derartig drastische, kostenintensive Maßnahmen. Sie stünden dem erklärten Ziel der EU, Bürokratie zügig zu verringern, diametral entgegen. Die EU-Kommission hat 2009 den Preis zur besten Idee für Bürokratieabbau für den Vorschlag verliehen, den Umkreis, in dem Handwerker sich ohne Tachographenpflicht betätigen dürfen, über 50 km hinaus zu erweitern und die Gewichtsbegrenzung zu streichen", unterstrich Mann, der Vizepräsident im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales ist. "Besonders hat mich gefreut, dass es gelang, die Berichterstatterin davon zu überzeugen, ihre Anträge zur Ausdehnung noch vor der Abstimmung zurückzuziehen. Ich hoffe, dass die Absenkungs-Debatte damit endgültig vom Tisch ist."
Die Ausschuss-Mehrheit lehnte den Vorschlag der Kommission ab, Selbstständige aus der Richtlinie auszunehmen. Über diesen Vorschlag muss nun das Plenum des EP entscheiden. "Der Ausschuss hat das falsche Signal gesetzt: Ich stimme der EU-Kommission zu: Selbstständige Kraftfahrer haben in der Arbeitszeitrichtlinie nichts zu suchen! Neben Kraftfahrern könnten rasch weitere Gruppen folgen. Ich rate: Finger weg von diesem Präzedenzfall! Die Sicherheit im Straßenverkehr kann nicht als Rechtfertigung für die Einbeziehung Selbstständiger herhalten. Seit April 2007 gelten in Deutschland neue EU-Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten. Alle Fahrer müssen innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden eine Mindestruhezeit von 11 Stunden einhalten", erklärte Thomas Mann, der damals Berichterstatter des Beschäftigungsausschusses für den digitalen Tachographen war.
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