Andreas Schwab (EVP/CDU): Europaparlament für schärfere EU-Regeln zum Zahlungsverzug

28.04.2010

Zahlungsziel 30 Tage / Verzugszinsen von neun Prozent / Binnenmarktausschuss des Europaparlaments modifiziert neue EU-Richtlinie

Unternehmen und die öffentliche Hand in der EU müssen künftig pünktlicher zahlen. Der Binnenmarktausschuss des Europaparlaments verabschiedete heute in erster Lesung eine neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug. "Oft stehen kleinere Betriebe vor dem Bankrott, wenn ein größerer Auftrag nicht pünktlich bezahlt wird. Durch klare Regeln wollen wir dazu beitragen, dass sie ihre Rechte besser durchsetzen können", sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab.

Grundsätzlich tritt bei Rechnungen künftig europaweit spätestens nach 30 Tagen Verzug ein.  Die dann fälligen Verzugszinsen sollen neun Prozent betragen. In Ausnahmefällen können bis zu 60 Tage für die Zahlung vorgesehen werden. So etwa bei der öffentlichen Hand,  aber nur  wo dies Verwaltungsvorgänge und -Prüfungen erforderlich machen.   Im Vertragsverhältnis zwischen Unternehmen soll durch eine neue Klausel eine unangemessene Benachteiligung eines Vertragspartners durch eine spätere Zahlungsvereinbarung vermieden werden.

"Wir  haben für ein allgemeines Problem eine allgemeine Regelung gesucht. Ein Sonderprivatrecht für die öffentliche Hand  konnte  vermieden  werden", sagte der CDU-Europaabgeordnete. Nach Angaben der Kommission gibt es derzeit in der EU etwa  90 Milliarden Euro an unbezahlten Rechnungen. Zwei Drittel davon entfallen auf die öffentliche Hand und ein Drittel auf Unternehmen. "Die Mitgliedstaaten müssen jetzt dafür Sorge tragen, dass sich die Zahlungsmoral insbesondere der staatlichen Auftraggeber verbessert", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

Die von der Kommission vorgeschlagene Schaffung einer zusätzlichen "Strafzahlung" in Höhe von fünf Prozent des Rechnungsbetrages lehnte der Ausschuss ab. "Das passt nicht ins europäische Privatrecht. Die Verzugszinsen sind das geeignete Mittel, denn genau diese muss auch der Gläubiger bei seiner Bank bezahlen, etwa wenn er den Kontokorrentrahmen erhöhen muss", so Schwab.

"Viele mittelständische Betriebe schrecken bisher oft vor der Durchsetzung von Verzugszinsen zurück, weil sie um ihre Geschäftsbeziehungen fürchten.  Mit der neuen Richtlinie tun wir konkret etwas für  das Bewußtsein, dass die Zahlungsmoral in der EU  verbssert werden muss und  und dass dies gerade in Zeiten der Finanzkrise zur Stärkung der mittelständischen Wirtschaft  erforderlich ist", sagte der EVP-Politiker.

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