Wieder mehr Macht für Hersteller / Ende des Mehrmarkenvertriebs? / Kommission stellt neue Gruppenfreistellungsverordnung vor / Kritik im Europaparlament
Das EU-Regelwerk für den Verkauf und die Wartung von Neuwagen soll gelockert werden. Die Europäische Kommission will heute die Neufassung der gegenwärtigen so genannten Gruppenfreistellungsverordnung vorstellen. Dabei sollen die Einschränkungen für Verträge zwischen Automobilherstellern und Händlern weitgehend aufgehoben werden. "Die Pläne der Kommission führen zu einer Schwächung der mittelständischen Händler, da sie wieder enger an die Hersteller gebunden sein werden", sagte der EVP-Sprecher im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments, Andreas Schwab (CDU).
Die gegenwärtigen Regeln laufen Ende Mai aus. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich die Wettbewerbssituation beim Vertrieb und bei der Wartung von Neuwagen verbessert hat. Daher soll die Anschlussregelung, die ab 1. Juni gilt, weniger streng ausfallen. "Nach den Plänen der Kommission sollen Hersteller und Importeure den Mehrmarkenvertrieb wieder einschränken können. Eine Bezugspflicht von bis zu 80 Prozent an Neuwagen nur eines Herstellers geht zu Lasten der kleinen Händler auf dem Land, die kaum überlebensfähig sind, wenn sie nur eine Marke verkaufen", so Schwab.
Ein Entschließungsentwurf des Europaparlaments, der aufgrund der Flugverkehrskrise erst Anfang Mai verabschiedet werden kann, kritisiert die Verschiebung des Kräfteverhältnisses zwischen Hersteller und Händler: "Die wirtschaftliche Macht dieser beiden Handelspartner ist sehr unterschiedlich. [...] Die Verbraucher sollten weiterhin alle Möglichkeiten haben, Neuwagen zu möglichst günstigen Preisen zu erwerben."
Bei der Wettbewerbspolitik entscheidet die Europäische Kommission autonom. Die neuen Regeln sollen bis 2022 gelten. "Es wäre sehr bedauerlich, wenn die neue Gruppenfreistellungsverordnung zu einer Konzentration bei den Händlern führen würde. Die Menschen und der Mittelstand auf dem Land würden die Zeche zahlen. Wir müssen über eine spezielle Wettbewerbsklausel im Händlerbereich nachdenken, um die Gefahr des Missbrauchs der starken Stellung der Hersteller zu mildern", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +33 388 17 7938
EVP-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel. +32 2 283 2002 oder +32 478 215372