Haushaltskontrollausschuss kritisiert Verwendung der EU-Heranführungshilfe / Drastische Kürzung empfohlen / "Neubewertung des Beitrittsprozesses"
Die ziellose Verwendung von EU-Geldern für die Türkei hat der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments in seiner Abstimmung über die Entlastung der EU-Kommission 2008 gerügt. Damit stützten die Haushaltskontrolleure das Urteil des Europäischen Rechnungshofes, der eine unzureichende Planung für die Auszahlung von EU-Mitteln moniert hatte. Der Ausschuss forderte angesichts der fehlenden Kontrollmöglichkeiten, die EU-Gelder um drei Viertel zu kürzen und bei rund 460 Millionen Euro pro Jahr einzufrieren. Dies entspricht dem Zahlungsniveau von 2006 und soll solange gelten, bis die Kommission schlüssige Konzepte für die Gelder der Heranführungshilfe vorlegt. Zudem fordern die Abgeordneten, dass die EU-Heranführungshilfen nicht zwingend eine EU-Mitgliedschaft von Beitrittskandidaten zum Ziel haben. Vielmehr sollten sie bei geringen Reformfortschritten auch den Ausbau allgemeiner Beziehungen fördern.
Der zuständige Berichterstatter und CDU-Europaabgeordnete Markus Pieper sieht in dem Votum des Ausschusses eine Neubewertung des Beitrittsprozesses der Türkei. Der Automatismus von Beitrittsverhandlungen hin zur Vollmitgliedschaft werde von immer mehr Europaabgeordneten kritisch gesehen, so Pieper nach der Abstimmung gestern Abend in Brüssel. Pieper hofft nun, dass sich das Parlament im Mai dem Votum für die Möglichkeit "einer passgenauen Anbindung der Türkei an die EU" anschließt.
Hintergrund
Von 2007 bis 2013 soll die Türkei insgesamt 4,8 Milliarden Euro an Vorbeitrittshilfen von der Europäischen Union erhalten. In seinem Sonderbericht hatte der Europäische Rechnungshof festgestellt, dass weder ausreichende Zielsetzungen definiert, noch eine Konzentration der Gelder auf Prioritäten erkennbar sei. Angesichts fehlender Indikatoren ließe sich auch ein Erfolg der Zahlungen nicht feststellen. "In den sechs Jahren des Bestehens der Heranführungshilfe der EU für die Türkei wurde kein System geschaffen, das die Ex-post-Bewertung einzelner Projekte oder die Wirksamkeit des Programm insgesamt im Hinblick auf das Erreichen der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft und die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum EU-Beitritt ermöglicht", so der Rechnungshof.
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