Monika Hohlmeier (EVP/CSU): Heftige Kritik an Haushaltszuschüssen für Entwicklungsländer

22.03.2010

Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments kritisiert EU-Zahlungen ohne Verwendungszweck aus dem Europäischen Entwicklungsfonds / Hohlmeier kritisiert Vergabepraxis der Kommission auf Kosten des europäischen Steuerzahlers

Heftige Kritik an der Entwicklungshilfepraxis der EU-Kommission übt die EVP-Schattenberichterstatterin im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments Monika Hohlmeier  im Vorfeld der für heute Nachmittag geplanten Entlastung. Vor allem direkte Haushaltszuschüsse für Entwicklungsländer ("Budgethilfen") werden von Hohlmeier und den Kollegen im Haushaltskontrollausschuss kritisiert. Der Europäische Rechnungshof habe erneut zahlreiche Fälle ermittelt, bei denen die Verwaltung des Geldes im Empfängerland völlig intransparent sei, so die Abgeordneten. Heute Nachmittag soll die Entlastung des Europäischen  Entwicklungsfonds 2008 im Rahmen der Haushaltsentlastungen beschlossen werden.

"Wenn die EU einem Entwicklungsland pauschal Haushaltszuschüsse gibt, kann nicht mehr nachvollzogen werden, wofür diese Mittel am Ende tatsächlich verwendet werden. Die Gefahr ist groß, dass viele Gelder einfach versickern statt zur Armutsbekämpfung sowie für Bildungs-, Gesundheits-, und Agrarprogramme eingesetzt zu werden", so Monika Hohlmeier (CSU).

Ein Großteil der direkten Haushaltshilfen für Entwicklungsländer kommt vom deutschen Steuerzahler. "Deutschland hat bis Ende 2008 rund 10 Milliarden Euro in die derzeit laufenden Europäischen Entwicklungsfonds eingezahlt. Davon sind z.B. im Rahmen der Mittel des 10. Entwicklungsfonds geschätzte 45 Prozent als nicht zweckgebundene Haushaltszuschüsse in die Kassen von Entwicklungsländern geflossen", so Hohlmeier.

Auch der Europäische Rechnungshof kritisiert die Praxis der Budgethilfen. So lege die EU-Kommission die Anforderungen an die transparente Haushaltsführung der Empfängerländer "dynamisch" aus: "Die vom Europäischen Rechnungshof geprüften Budgethilfen waren in hohem Maße mit nicht quantifizierbaren Fehlern behaftet. Festgestellt wurde beispielsweise, dass keine Belege für die Buchung der Devisentransfers gemäß den geltenden Bestimmungen vorlagen, die Kommission die Einhaltung der Bedingungen anhand veralteter Daten oder überhaupt nicht bewertete", so der Europäische Rechnungshof in seinem jüngsten Jahresbericht über den Europäischen Entwicklungsfonds.

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