Doris Pack (EVP/CDU): Ausbildung von Fußballprofis wird zu Recht vergütet

17.03.2010

Fußballvereine können Ausbildungsentschädigung fordern / Europäischer Gerichtshof billigt Einschränkung der Freizügigkeit 

Fußballvereine, die Nachwuchsspieler ausbilden, können bei einem Wechsel des Spielers zu einem anderen Proficlub eine Ausbildungsvergütung verlangen. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH). "Das Urteil bestätigt die Auffassung des Europaparlaments, dass die Ausbildung von Spielern auch eine soziale Funktion hat und deshalb auch eine finanzielle Vergütung verdient", sagte die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport, Doris Pack (CDU).

Der französische Spieler Olivier Bernard wechselte von seinem Ausbildungsverein Olympique Lyon ein Jahr vor Vertragsablauf zum britischen Verein Newcastle United. Lyon verklagte den Spieler daraufhin zu Schadensersatz in Höhe des Profi-Jahresgehalts, das der Verein seinem Spieler bezahlt hätte. Das französische Gericht legte den Fall dem EuGH vor, der in dieser Bestimmung zwar eine Einschränkung der Personenfreizügigkeit sah, eine Ausbildungsentschädigung aber grundsätzlich billigte.

Die Profifußballer-Charta des französischen Fußballverbands enthält eine Regelung, nach der der Verein vom Spieler, den er ausgebildet hat, verlangen kann, dass dieser seinen ersten Profivertrag mit ihm abschließen muss. Die so genannte "Espoir"-Regelung gilt für Spieler im Alter von 16 bis 22 Jahren.  Der EuGH entschied nun, dass diese Regelung die Anwerbung und Ausbildung von Nachwuchsspielern fördert und damit eine Einschränkung der Personenfreizügigkeit rechtfertigt. Zugrunde gelegt werden müssten aber die Ausbildungskosten und nicht ein Schadensersatz auf der Basis eines Jahresgehalt.

Der EuGH bezieht sich in seiner Begründung unter anderem auf den Artikel 45 des Vertrages von Lissabon, der die soziale Dimension des Sports unterstreicht. "Die soziale und erzieherische Funktion des Sports wird dadurch gestärkt. Der europäische Fußball lebt von europäischen Talenten. Mit erfolgreicher Nachwuchsarbeit  schaffen wir die sportlichen Erfolge von morgen. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die Entscheidung des EuGH stärkt die Ausbildung von jungen Athletinnen und Athleten", so die CDU-Europaabgeordnete.

Für weitere Informationen:
Doris Pack MdEP, Tel. +32 2 284 7310
EVP-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel. +32 2 283 2002 oder +32 478 215372